
Dämmen rundum, der Staat ist mit bis zu 20 Prozent dabei
Die Außenwand-Dämmung ist die Grundlage aller mit Niedrigtemperaturen betriebenen Heizsysteme. Je weniger von der mühsam erzeugten Heizwärme das Haus verlässt, desto schneller wird das Haus warum und bleibt es auch. Nach der Dachdämmung ist die Außenwandisolierung die wichtigste energetische Maßnahme. Die Förderung von bis zu 20 Prozent bezieht sich auf alle anfallenden Arbeiten, von der Vorbereitung der Außenwände, dem Gerüstbau, Erdaushub, dem Abtrennen von nicht thermisch getrennten Balkonen, dem Aufbringen von Dämmung beziehungsweise dem Einblasen von Kerndämmung und dem Verklinkern mit Riemchen. Die Förderung gibt es nur ab einer bestimmten Dämmqualität. So fordert das GEG bei der Außenwanddämmung einen U-Wert von 0,24, was eine Dämmstoffstärke von mindestens 12 – 16 cm entspricht. Die geforderten Dämmstärken gibt es auf dieser Übersicht.
Auf Einzelmaßnahmen wie der Außenwanddämmung gibt es grundsätzlich 15 Prozent Förderung. Noch einmal fünf Prozent obendrauf werden gewährt, wenn das Vorhaben Teil eines individuellen Sanierungs-Fahrplans (iSFP) ist, der von einem Energieberater erstellt wurde. Da eine Hausdämmung schnell 60.000 Euro kosten kann, würde davon der Staat also im besten Fall 12.000 Euro übernehmen.
Die Außenwand-Dämmung ist die Grundlage aller mit Niedrigtemperaturen betriebenen Heizsysteme. Je weniger von der mühsam erzeugten Heizwärme das Haus verlässt, desto schneller wird das Haus warum und bleibt es auch. Nach der Dachdämmung ist die Außenwandisolierung die wichtigste energetische Maßnahme. Die Förderung von bis zu 20 Prozent bezieht sich auf alle anfallenden Arbeiten, von der Vorbereitung der Außenwände, dem Gerüstbau, Erdaushub, dem Abtrennen von nicht thermisch getrennten Balkonen, dem Aufbringen von Dämmung beziehungsweise dem Einblasen von Kerndämmung und dem Verklinkern mit Riemchen. Die Förderung gibt es nur ab einer bestimmten Dämmqualität. So fordert das GEG bei der Außenwanddämmung einen U-Wert von 0,24, was eine Dämmstoffstärke von mindestens 12 – 16 cm entspricht. Die geforderten Dämmstärken gibt es auf dieser Übersicht.
Auf Einzelmaßnahmen wie der Außenwanddämmung gibt es grundsätzlich 15 Prozent Förderung. Noch einmal fünf Prozent obendrauf werden gewährt, wenn das Vorhaben Teil eines individuellen Sanierungs-Fahrplans (iSFP) ist, der von einem Energieberater erstellt wurde. Da eine Hausdämmung schnell 60.000 Euro kosten kann, würde davon der Staat also im besten Fall 12.000 Euro übernehmen.
© Kai Remmers/ / Picture Alliance