Bei der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft werden viele Fans die Spiele mit Freunden auf dem Balkon oder im Biergarten von Kneipen verfolgen. Da der Anpfiff vieler EM-Begegnungen erst um 20.45 Uhr erfolgt, müssen lärmempfindliche Nachbarn die damit verbundene Lärmbelästigung auch nach 22 Uhr hinnehmen, dem Beginn der gesetzlichen Nachtruhe. Darauf weist der Immobilienverband IVD-West hin.
"Die Fußball-EM ist eine Ausnahmeerscheinung, da darf es etwas lauter zugehen. Überhaupt müssen im Sommer Nachbarn Lärmbeeinträchtigungen durch Straßencafés und Biergärten eher akzeptieren, weil die Leute sich vermehrt draußen aufhalten", erläutert IVD-Verbandsjurist André Wrede. Lediglich in direkter Nachbarschaft von Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen kann das Schutz- und Ruhebedürfnis der Kranken und Senioren höher bewertet werden.
Mieter, die während der EM am Balkon eine Fahne anbringen wollen, müssen nicht den Vermieter um Erlaubnis fragen. Etwas anderes gilt, wenn der Mieter für die Fahne an der Außenfassade eine Halterung anbringt und dafür Löcher in die Fassade bohren muss. "In diesem Fall ist er verpflichtet, die Erlaubnis des Vermieters einzuholen", betont Wrede. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter keine Plakate, Fahnen oder Schilder im Hausflur oder an seinem Fenster anbringen darf, so muss er sich daran halten. Bringt der Mieter dennoch eine Fahne an, kann ihn der Vermieter abmahnen.