Eine "wirkliche Vermittlungsoffensive" hatte der damalige Arbeitsminister Walter Riester vor einem Jahr versprochen. Nach dem Skandal um die geschönten Statistiken der Arbeitsämter sollten die privaten Vermittler ran. "Mehr Wettbewerb und mehr Effizienz" erwartete sich Florian Gerster, neuer Chef der Bundesanstalt für Arbeit. Am 27. März 2002 gaben die Arbeitsämter die ersten Gutscheine für private Jobvermittler an Arbeitslose aus.
Ein Jahr später machen alle Beteiligten lange Gesichter: 259.000 Gutscheine wurden seither an Jobsuchende ausgegeben, die mindestens drei Monate arbeitslos sind. Doch nur knapp sieben Prozent von ihnen konnten tatsächlich über private Anbieter vermittelt werden. Lediglich 18.000 Gutscheine wurden bis Ende März eingelöst, wie die Bundesanstalt für Arbeit berichtet. Bei über 230.000 Arbeitslosen dagegen verfiel der Gutschein einfach, weil kein Job gefunden wurde. Bei einigen tausend läuft die Suche zwar noch, private Vermittler sprechen aber längst von einem Flop.
"Die Gutscheine haben sich überhaupt nicht bewährt"
Die Gründe dafür sind nach Einschätzung der Experten vielfältig. "Die Entwicklung zeigt, wie schwierig es ist, Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen - auch für private Vermittler", sagt Roland Schütz von der Nürnberger Bundesanstalt. Hinzu komme, dass die meisten Privatvermittler bislang im Auftrag von Arbeitgebern aktiv geworden seien, also qualifizierte Kräfte für bestimmte Aufgaben gesucht hätten. Der umgekehrte Weg, die Suche nach Stellen für Arbeitslose, stelle sie vor neue Herausforderungen.
Die private Konkurrenz wird noch etwas deutlicher. "Die Gutscheine haben sich überhaupt nicht bewährt", sagt Frank Benecke, Personaldisponent des Berliner Dienstleisters Piening. Damit würden schließlich keine neuen Arbeitsplätze geschaffen. Der Arbeitsmarkt werde immer enger, das Vermittlungsgeschäft immer schwieriger. "Und außerdem lohnt sich das mit den Gutscheinen für uns überhaupt nicht!"
Bei Misserfolg verfällt der Gutschein
Kein Wunder: 1.500 Euro zahlt das Arbeitsamt der privaten Konkurrenz für die Vermittlung eines Bewerbers, der drei bis sechs Monate arbeitslos war. War der Klient sechs bis neun Monate ohne Job, steigt das Erfolgshonorar auf 2.000, nach neun Monaten auf 2.500 Euro. Normalerweise verlangen die Vermittler aber viel höhere Erfolgshonorare. Als branchenüblich gelten zwei bis zweieinhalb Monatsgehälter des Vermittelten oder 15 bis 20 Prozent eines Jahresgehaltes - zu zahlen von dem Arbeitgeber, der Personal gesucht hat.
Bei den Vermittlungsgutscheinen zahlt dagegen das Arbeitsamt - und das in Raten. Die erste Rate von 1.000 Euro erhält der private Vermittler, sobald sein Klient den neuen Job antritt. Der Rest fließt, wenn der Klient mindestens sechs Monate in seinem neuen Job arbeitet und die Probezeit vorüber ist. Hat die Vermittlung keinen Erfolg, verfällt der Gutschein nach einem Vierteljahr.
"Wir haben uns keine Wunder versprochen"
Die Bundesanstalt für Arbeit will trotz der dürftigen Zahlen nicht von einem Misserfolg sprechen. "Neue Dinge brauchen ihre Zeit, bis sie auf dem Markt ankommen", sagt Schütz. Außerdem seien die Gutscheine nur ein Instrument von vielen. "Wir haben uns keine Wunder versprochen." Man muss viele Wege gleichzeitig beschreiten.
Um Arbeitslose stärker zu mobilisieren, will die Bundesanstalt jetzt eine neue Informationskampagne starten. In den Arbeitsämtern dürfte die Entwicklung nicht ohne Häme verfolgt werden. Allein im Februar haben die Behördenmitarbeiter 106.000 Arbeitslosen einen Job vermittelt. Weitere 34.000 Arbeitssuchende wurden über die Datenbanken der Bundesanstalt im Internet fündig.