Normalerweise kann ein Arbeitnehmer außerordentlich gekündigt werden, wenn er seinen Chef grob beleidigt. Für eine Verfehlung im privaten Bereich gilt das allerdings nicht. Man müsse den Einzelfall berücksichtigen, so das Landesarbeitsgericht Rostock.
Kollegenpetze änder nichts
Im vorliegenden Fall hatte ein Angestellter den Chef im Gespräch mit einem Kumpel als "Arschloch" und "größtes Arschloch der Welt" tituliert. Ein anderer Kollege bekam das mit und teilte dies dem Boss mit. Der Beleidiger bekam die fristlose Kündigung.
Doch der Arbeitnehmer wurde zu Unrecht gefeuert, befand das Gericht (AZ: 1 Sa 69/06). Wäre die Beleidigung bei Kollegen oder öffentlich gemacht worden, sei ein Rauswurf möglich. Ein privates Gespräch sei dagegen eine vertrauliche Angelegenheit.
Aktenzeichen: AZ 1 Sa 69/06