
Smartphones, Laptops, Tablets: Diese kann der Mitarbeiter ebenfalls leasen, wenn der Arbeitgeber keine Diensthandys oder –Laptops zur Verfügung stellt. Verschenken darf der Arbeitgeber jedoch nichts. Mittels Überlassungsvertrag stellt er dem Angestellten günstig das neueste Equipment zur Verfügung. Diese Geräte können auch privat genutzt werden und sind über eine Art Vollkaskoversicherung, die der Arbeitgeber abschließt, versichert (Dienstfahrräder ebenfalls). Nach zwei Jahren kann der Angestellte das Gerät abkaufen und muss nur etwa drei Prozent des ursprünglichen Kaufwertes versteuern. Goodie-Effekt etwa 100–3.000 Euro pro Jahr, je nach Gerät und Ausstattung. Alternativ kann sich das Unternehmen an der Telefonrechnung des Mitarbeiters beteiligen.
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