
Betriebliche Altersvorsorge: Alle hier aufgezählten on-top-Leistungen werden nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Zwar ist die Erhöhung des Rentenanspruchs durch Gehaltserhöhungen sehr klein und oft nur temporär, aber einige Unternehmen gleichen die Lücke durch eine wertvolle betriebliche Altersvorsorge aus. Pro Jahr kann ein Unternehmen bis zu 3216 Euro steuer- und sozialabgabenfrei für die Rente des Mitarbeiters zurücklegen. Je nach Vertrag sind sogar 6432 Euro steuerbegünstigt möglich (es sind immer 8% der BBG, also z.Zt. diese 6.432 € machbar, für jeden Mitarbeiter. Die zweiten 4% sind aber nur steuer- und nicht sv frei). Im Alter sind für die Betriebsrente immer Steuer- sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
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