
Kita- und Gesundheitszuschüsse: Ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung. Je nach Wohnort kann dieser bis zu 500 Euro im Monat ausmachen. Für viele Familien ist das eine willkommene Entlastung von . Wichtig: Eine zusätzliche Vereinbarung zu treffen, für die Zeit, wenn das Kind nicht mehr in den Kindergarten geht. Wohin soll der Zuschuss in Zukunft fließen? Goodie-Effekt: 1.200–3.600 Euro pro Jahr. Wenn gewisse Kriterien erfüllt sind, kann ein Unternehmen 500 Euro für gesundheitsfördernden Maßnahmen seiner Mitarbeiter ausgeben, zum Beispiel für Yoga- oder Rückengymnastik im Betrieb, oder Massagen während der Arbeitszeit. Neben direkten Leistungen werden auch Zuschüsse zu externen Kursen begünstigt, wie Raucherentwöhnungs-, Diätberatungs- oder Antistresskurse. Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitnessstudios zählen leider nicht dazu.
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