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"Irreführende Kampagne" 1&1 darf nicht mehr mit "bestem Netz" für sich werben

1&1 - Werbung - Telekom
Die Firmenzentrale des Internetanbieters 1&1 in Montabaur
© Thomas Frey/DPA
Schlappe vor Gericht: Der Internetanbieter 1&1 darf künftig nicht mehr mit dem Slogan "Das beste Netz gibt's bei 1&1" werben. Die Aussage sei irreführend, weil das Unternehmen wesentlich auf die Netze anderer Anbieter zurückgreife, hieß es im Urteil.

Weil die Werbekampagne irreführend sei, darf das Telekommunikationsunternehmen 1&1 nicht mehr mit der Aussage "Das beste Netz gibt's bei 1&1" werben. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Mittwoch. Mit der Einstweiligen Verfügung gab das Gericht einem Antrag der Deutschen Telekom statt.

Die beanstandete Werbung könne so verstanden werden, dass 1&1 ein eigenes, von anderen Anbietern unabhängiges Netz besitze, befand das Gericht. Tatsächlich greife die Firma aber wesentlich auf die Netze anderer Anbieter - unter anderem der Telekom - zurück und nutze diese. Außerdem untersagte der 6. Zivilsenat dem Unternehmen aus Montabaur, im Rahmen der Werbung die eingetragenen Markenzeichen der Telekom zu verwenden. 

1&1 warb in unterschiedlichen Medien mit "bestem Netz"

1&1 hatte im August und September in Printmedien, auf Plakaten, im Internet und Fernsehen mit dem "besten Netz" geworben. In dem Werbespot seilt sich nach OLG-Angaben ein 1&1-Repräsentant an einer Hochhausfassade ab, um ein Telekom-Plakat mit der eigenen Werbung zu überdecken. Die OLG-Entscheidung vom 19. September ist noch nicht rechtskräftig.

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