Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage von ARD und ZDF gegen die nach ihrer Ansicht zu niedrige Erhöhung der Rundfunkgebühren stattgegeben. Nach dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer gegen das Grundgesetz verstoßen, indem sie die entsprechende Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten (KEF) unterschritten haben.
Gebühren bleiben bis 2009 stabil
In der Entscheidung des Ersten Senats wird den Ländern prinzipiell eine Abweichung von den Vorschlägen dieser Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Sender gestattet. Der vom Grundgesetz geschützten Rundfunkfreiheit widerspreche es jedoch, wenn damit programmliche oder medienpolitische Zwecke verfolgt werden, betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Soweit die Abweichung von der KEF-Empfehlung damit begründet wurde, war sie laut Urteil verfassungswidrig.
Die Gebühren bleiben jedoch bis zum 1. Januar 2009 unverändert. Die KEF hatte ab 2005 eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 1,09 Euro vorgeschlagen. Die Regierungschefs der Länder blieben aber erstmals unter dem von ihnen genannten Satz und bewilligten nur eine Anhebung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat. Zur Begründung hatten sie seinerzeit auf die gesamtwirtschaftliche Lage und nach ihrer Ansicht nicht erschlossene Sparpotenziale von ARD und ZDF verwiesen.
Einnahmeausfälle von 440 Millionen Euro
Die Kläger, denen sich auch das Deutschlandradio anschloss, sahen darin einen Verstoß gegen das Rundfunkurteil Karlsruhes aus dem Jahr 2004, das erst zur Einrichtung der KEF geführt hatte. Die ihnen dadurch entstandenen Einnahmeausfälle sollen bis 2008 rund 440 Millionen Euro betragen.
Obwohl Karlsruhe die damalige und bis heute gültige Festsetzung der Rundfunkgebühren für grundgesetzwidrig erklärte, ändert sich an deren Höhe aber vorerst nichts. Da die neue Gebührenperiode schon am 1. Januar 2009 beginne, erscheine es verfassungsrechtlich hinnehmbar, bis dahin von einer Neufestsetzung abzusehen, heißt es in dem Urteil. Allerdings streben die Ministerpräsidenten der Länder für die nächste Gebührenerhöhung ein ganz neues Verfahren an, das auf die Abschaffung der bisher für den Einzug der Rundfunkgebühren zuständigen Zentrale GEZ hinausläuft.