Hypo Real Estate Bundestag sagt Ja zur Enteignung

Im Kampf gegen den Zusammenbruch der Krisenbank HRE greift die Regierung zum letzten Mittel: Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag das umstrittene Banken-Enteignungsgesetz genehmigt. Notfalls darf der Bund nun die HRE-Aktionäre enteignen, wenn freiwillige Lösungen scheitern.

Der Bundestag hat am Freitag den Weg für eine Enteignung der Aktionäre der angeschlagenen Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) freigemacht. Mit dem sogenannten Enteignungsgesetz will die Regierung die Kontrolle über die in München ansässige Bank bekommen, um so eine Insolvenz zu vermeiden. Für das Gesetz stimmten 379 Abgeordnete, dagegen waren 107 Parlamentarier, 46 enthielten sich.

Eine Pleite der Bank soll vor allem wegen ihrer Bedeutung für den deutschen Pfandbriefmarkt abgewendet werden. Insgesamt hat die Bank bereits mehr als 100 Milliarden Euro an Hilfen und Bürgschaften in Anspruch genommen, ohne die sie nicht überleben könnte.

Wie verhält sich Flowers?

Das Gesetz soll nur bis Ende Juni gelten und ist auf die Rettung der HRE zugeschnitten. Es soll aber nur greifen, falls die Verhandlungen mit dem bisherigen US-Großaktionär Christopher Flowers scheitern. Der Milliardär, der knapp 24 Prozent der Anteile kontrolliert und eine Milliarde Euro mit der HRE verloren hat, lehnt die Komplettübernahme durch den Staat bisher ab. Er will Aktionär bleiben und hält eine Staatsmehrheit von 75 Prozent und einer Aktie für ausreichend. Der Bund pocht zur ungestörten Sanierung aber auf Transaktionssicherheit und will 100 Prozent übernehmen.

Es ist offen, wie sich Flowers verhält. Er kann ein Kaufangebot des Bundes über den staatlichen SoFFin - womöglich noch Anfang April und zum Börsenkurs - annehmen. Er kann aber auch gegen eine Entschädigung enteignet werden.

In der Schlussdebatte hatte die FDP das Gesetz scharf kritisiert. Der Finanzexperte Rainer Brüderle sagte, damit breche die Bundesregierung ein Tabu und torpediere den Schutz des privaten Eigentums. Das Gesetz sei ein Schlag gegen die soziale Marktwirtschaft.

Der Bundesrat wird das Vorhaben voraussichtlich am 3. April behandeln. Seine Zustimmung ist aber nicht zwingend nötig. Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten könnte das neue Gesetz noch im April in Kraft treten.

Das Gesetz sieht auch Änderungen am Banken-Rettungspaket von 480 Milliarden Euro vor. So wird die Garantiezeit für Anleihen deutscher Banken von drei auf fünf Jahre ausgeweitet. Es gibt aber keine generelle Verlängerung. Auch werden Abstimmungsquoten bei Kapitalmaßnahmen auf Hauptversammlungen gesenkt sowie Fristen zur Einberufung von Aktionärstreffen deutlich verkürzt.

Es soll ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch eingeführt werden, wenn Aktionäre Hilfsmaßnahmen blockieren. Schließlich sollen Übernahmeangebote erleichtert werden. Die Vorgaben zu Schritten vor einer Enteignung wurden nochmals klarer gefasst. So darf es ohne Hauptversammlung nicht zur Enteignung kommen. Zudem müssen zuvor der Finanz- und der Haushaltsausschuss informiert werden.

AP/DPA AP DPA

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