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Enteignungen, Grenzen, Kohleausstieg Verfassungsrechtler erklärt, welche Partei-Forderungen überhaupt umsetzbar sind

Protestler auf einer Demonstration zur Enteignung von Immobilienkonzernen
Kann man Immobilienkonzerne rechtlich überhaupt enteignen? Verfassungsrechtler Ulrich Battis hat dazu Gutachten angefertigt und hat große Bedenken.
© Omer Messinger / Getty Images
Kurz vor der Bundestagswahl rühren die Parteien nochmal kräftig die Wahltrommel. Aber welche Vorhaben sind nach Recht und Gesetz überhaupt möglich? Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis gibt Auskunft.

Unter Angela Merkel regierte die CDU 16 Jahre mit der Prämisse "weiter so". Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl, haben sich viele Ideen und Forderungen der anderen Parteien aufgestaut. Die SPD fordert eine Tarifpflicht für Berufe in der Altenpflege, die Linke will gar Immobilienkonzerne enteignen, die Grünen planen den Kohleausstieg von 2038 auf 2030 vorzuziehen. Ist das alles rechtlich überhaupt möglich?

Ulrich Battis ist Rechtswissenschaftler und hat sich zuletzt besonders mit Fragen rund um die Enteignung von Immobilienkonzernen in Berlin beschäftigt. Er sieht einige Punkte der Parteien kritisch. Wir haben die wichtigsten Forderungen zusammengefasst.

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