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  • Masernimpfung, Flugtickets, Mindestlohn: Das ändert sich 2020

Verbraucher Höherer Mindestlohn, Strafen für Autofahrer, Impfpflicht bei Kindern: Das ändert sich 2020

  • 01. Januar 2020
  • 08:11 Uhr
Die Beiträge für die Arbeitslosenverischerung sinken. Befristet bis Ende 2022 fällt der Beitrag um 0,2 Prozentpunkt auf 2,4 Prozent des Bruttolohns.
Arbeitslosenverischerung
Die Beiträge für die Arbeitslosenverischerung sinken. Befristet bis Ende 2022 fällt der Beitrag um 0,2 Prozentpunkt auf 2,4 Prozent des Bruttolohns.
© Revierfoto/ / Picture Alliance
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2020 kommen auf Verbraucher einige Änderungen zu: So gelten neue Grenzen bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, der Mindestlohn wird erhöht, Flugtickets werden höher besteuert und Kita-Kinder müssen geimpft werden.

Schon zum 1. Januar 2020 greift gleich eine Ausnahme: Eigentlich steigt der Mindestlohn nur alle zwei Jahre. Die letzte Erhöhung erfolgte 2019, damals stieg der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde. Nun wird zum Jahresbeginn 2020 der minimale Stundenlohn angehoben auf 9,35 Euro. "Wer unter Mindestlohn bezahlt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen. Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentieren, können mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden", so die Bundesregierung. 

Fliegen wird teurer

Nur eine von vielen Änderungen, auf die sich Verbraucher einstellen müssen. So wird Fliegen ab April 2020 deutlich teurer. Die höhere Luftverkehrssteuer soll dem Klimaschutz dienen. Insgesamt werden je nach Streckenlänge drei bis gut 17 Euro pro Flug mehr fällig. Insgesamt steigen die Steuern um rund 40 Prozent. Durch die prozentuale Abgabe werden Langstreckenflüge deutlich stärker belastet als die umstrittenen Kurzflüge. "Die Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes soll dem Staat Mehreinnahmen von 470 Millionen Euro im kommenden Jahr einbringen. Bei voller Jahreswirkung ergeben sich 785 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Bund", heißt es dazu von der Bundesregierung.

Alle Änderungen und Gesetzesnovellen finden Sie in unserer Fotostrecke.

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Die Beiträge für die Arbeitslosenverischerung sinken. Befristet bis Ende 2022 fällt der Beitrag um 0,2 Prozentpunkt auf 2,4 Prozent des Bruttolohns.
Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich die Höhe des Einkommens, bis zu der Sozialbeiträge erhoben werden. Höhere Einkommen bleiben beitragsfrei. Im Westen steigt dieser Betrag von 6700 auf 6900 Euro Brutto-Monatslohn, im Osten auf 6450 Euro (vormals 6150 Euro).
Auch die Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung steigt. Ab 2020 gilt die Einkommensschwelle von 4687,50 Euro Bruttomonatslohn (zuvor 4537,50 Euro). Alle die mehr verdienen, zahlen nur den bis zu diesen Betrag erhobenen Beitrag in die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Grenze für die Versicherungspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5212,50 Euro. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern lassen.
Ab dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine gesetzlich verpflichtende Schutzimpfung gegen Masern bei Kita-Kindern. Die Impfpflicht gilt in Kindertagesstätten, Schulen, anderen Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften. Für Kinder, die schon in der Kita oder Schule sind, gilt eine Frist bis zum 31. Juli 2021, in der nachgewiesen werden muss, dass die Kinder geimpft sind. Auch das Personal in den Einrichtungen und medizinische Mitarbeiter müssen geimpft sein. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro fällig. Außerdem droht der Ausschluss des Kindes von der Kita.
Bereits zum 1. Januar 2019 stieg der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2020 liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro. Auch Auszubildende bekommen eine Mindestvergütung. Ab Januar 2020 müssen sie mindestens 515 Euro im Monat verdienen. Bis 2023 wird dieser Betrag auf 620 Euro angehoben. Diese Regelung greift, wenn kein Tarifvertrag vorliegt. Wer schon in der Ausbildung ist, profitiert nicht von der Neuerung.
Ein neuer Bußgeldkatalog sieht saftigere Strafen für Verkehrssünder vor: Wer sein Auto auf dem Radweg parkt oder bei einem Unfall keine Rettungsgasse bildet, wird stärker zur Kasse gebeten. Bislang kostet es zwischen 15 und 30 Euro, wenn man den Rad- und Fußweg zuparkt. Künftig sollen bis zu 100 Euro fällig werden und ein Punkt in Flensburg. Autofahrern, die keine Rettungsgasse im Notfall bilden, drohen eine Geldbuße von 320 Euro sowie ein Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg. Hier gibt es weitere Infos zu den Strafen.
Die steuerliche Freigrenze wird erhöht. Dieser Wert sollte nicht mit dem Freibetrag verwechselt werden. Bei der Freigrenze wird bis zu dem Schwellenwert gar nichts versteuert. Liegen die Einkünfte darüber, wird voll versteuert. Beim Freibetrag hingegen muss nur der übersteigende Anteil versteuert und sozialversichert werden. Somit gilt die steuerliche Freigrenze auch als sächliches Existenzminimum. Diese neuen Freigrenzen gelten am 1. Januar 2020: Bei Singles 9408 Euro, bei Ehepaaren 18.816 Euro und für Kinder 5172 Euro.
Ab dem 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Demnach können Fachkräfte aus Drittstaaten in Deutschland arbeiten, wenn sie beruflich qualifiziert sind, einen Arbeitsplatz vorweisen können und ausreichend Deutsch sprechen. Wer in Deutschland einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz sucht, muss die nötigen Schulabschlüsse und Deutschkenntnisse mitbringen und für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen. Wer als Fachkraft anerkannt wird, entscheiden die Außenhandelskammern und das Auswärtige Amt in enger Kooperation. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Mit dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen" kommt die Bon-Pflicht. Jeder Käufer muss einen steuerlich nachprüfbaren Beleg bekommen, wenn Geld fließt. Händler kritisieren dieses Gesetz als umweltschädlich und überbürokratisch. Ein Bäcker hatte mit einem Bild im Netz für Aufsehen gesorgt, das die ganze "Absurdität" des Gesetzes zeigen sollte. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Die steuerliche Grenze für Kleinunternehmer steigt von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Jahresumsatz. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Der zu erwartende Umsatz darf 50.000 Euro nicht übersteigen.
Ab April 2020 müssen sich Flugpassagiere auf höhere Preise einstellen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten steigt um fünf Euro auf 13,03  Euro pro Flug. Bei längeren Flügen bis 6000 Kilometern erhöht sich die Abgabe um knapp zehn Euro auf 33,01 Euro. Bei noch weiter entfernten Reisezielen zahlen Kunden künftig 18 Euro mehr - insgesamt werden 59,43 Euro fällig,
Der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden wird reduziert. Auch bei elektronischen Zeitungen, Zeitschriften und Bücher wird künftig der verminderte Steuersatz fällig.
Wer beruflich auswärts tätig ist, kann ab 2020 eine höhere Verpflegungspauschale geltend machen. Bislang sind es 12 Euro, wenn mehr als acht Stunden auswärts gearbeitet werden. Dieser Betrag steigt auf 14 Euro. Bei mehrtägigen Einsätzen gilt dies auch für den An- und Abreisetag. bei Arbeitseinsätzen von mindestens 24 Stunden steigt die Verpflegungspauschale von derzeit 24 Euro auf 28 Euro. 
Das Wohngeld wird erhöht. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung finanziell schwache Haushalte entlasten. Das höhere Wohngeld orientiert sich an den allgemeinen Mietpreisen und Einkommen in Deutschland. Insgesamt sollen 660.000 Haushalte von der Erhöhung profitieren.
Ab dem 1. Januar 2020 gelten neue Abgas-Richtlinien bei Neuwagen. Neu zugelassene Autos dürfen dann nicht mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Außerdem werden Dienstwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb und Fahrräder für den Arbeitsweg steuerlich stärker begünstigt. 
Die Post erhöht das Porto für Briefe und Postkarten ins Ausland. So kosten Karten künftig 95 Cent (statt 90 Cent) und Briefe 1,10 Euro (vorher 90 Cent).
Die Ausbildung für Hebammen wird akademisiert. Künftig gibt es ein Hochschulstudium. Das drei- bis vierjährige Studium soll viele praktische Zeiten inkludieren und eher wie ein duales Studium funktionieren. Am Ende der Ausbildung absolvieren Hebammen dann eine staatliche Prüfung.
Die EEG-Umlage, die Ökostrom-Produzenten für die Einspeisung ins Netz bekommen, steigt ab 2020 von 6,405 Cent pro Kilowattstunde auf 6,756 Cent. Damit steigt die Umlage nach zwei Jahren sinkender Beträge wieder. Einige Stromversorger haben bereits angekündigt, die Strompreise zu erhöhen. Hier können Sie sehen, ob auch Sie für Strom mehr zahlen müssen.
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