
Beitragsbemessunggrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich die Höhe des Einkommens, bis zu der Sozialbeiträge erhoben werden. Höhere Einkommen bleiben beitragsfrei. Im Westen steigt dieser Betrag von 6700 auf 6900 Euro Brutto-Monatslohn, im Osten auf 6450 Euro (vormals 6150 Euro).
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