
Verpflegungspauschale wird erhöht
Wer beruflich auswärts tätig ist, kann ab 2020 eine höhere Verpflegungspauschale geltend machen. Bislang sind es 12 Euro, wenn mehr als acht Stunden auswärts gearbeitet werden. Dieser Betrag steigt auf 14 Euro. Bei mehrtägigen Einsätzen gilt dies auch für den An- und Abreisetag. bei Arbeitseinsätzen von mindestens 24 Stunden steigt die Verpflegungspauschale von derzeit 24 Euro auf 28 Euro.
© Anne-Marie Burton/ / Picture Alliance