
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Ab dem 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Demnach können Fachkräfte aus Drittstaaten in Deutschland arbeiten, wenn sie beruflich qualifiziert sind, einen Arbeitsplatz vorweisen können und ausreichend Deutsch sprechen. Wer in Deutschland einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz sucht, muss die nötigen Schulabschlüsse und Deutschkenntnisse mitbringen und für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen. Wer als Fachkraft anerkannt wird, entscheiden die Außenhandelskammern und das Auswärtige Amt in enger Kooperation. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
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