
Kranken- und Pflegeversicherung
Auch die Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung steigt. Ab 2020 gilt die Einkommensschwelle von 4687,50 Euro Bruttomonatslohn (zuvor 4537,50 Euro). Alle die mehr verdienen, zahlen nur den bis zu diesen Betrag erhobenen Beitrag in die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Grenze für die Versicherungspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5212,50 Euro. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern lassen.
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