
Impfung gegen Masern bei Kindern ist gesetzliche Pflicht
Ab dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine gesetzlich verpflichtende Schutzimpfung gegen Masern bei Kita-Kindern. Die Impfpflicht gilt in Kindertagesstätten, Schulen, anderen Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften. Für Kinder, die schon in der Kita oder Schule sind, gilt eine Frist bis zum 31. Juli 2021, in der nachgewiesen werden muss, dass die Kinder geimpft sind. Auch das Personal in den Einrichtungen und medizinische Mitarbeiter müssen geimpft sein. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro fällig. Außerdem droht der Ausschluss des Kindes von der Kita.
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