Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, schließt nicht aus, dass nach dem BGH-Urteil gegen die Deutsche Bank auch Städte Schadenersatzansprüche stellen. "Die Städte haben in ihrer Not versucht, Finanzgeschäfte zu tätigen, die sehr risikoreich sind", sagte Landsberg der "Passauer Neuen Presse" vom Mittwoch. "Es ist nicht auszuschließen, dass nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs auch Schadenersatzansprüche von Städten bestehen." Der BGH hatte am Dienstag einem mittelständischen Unternehmer Schadenersatz zugesprochen, weil die Deutsche Bank ihm zu hoch spekulativen Finanzanlagen geraten hatte, ohne ihn ausreichend über die Risiken dieser Zinswetten zu informieren.
Der Städte- und Gemeindebund habe immer zu äußerster Vorsicht bei den sogenannten Swap-Geschäften gemahnt, sagte Landsberg. Nach der Finanzkrise sind die Städte und Gemeinden nach Ansicht Landsbergs bei ihren Investitionen ausgesprochen vorsichtig geworden. "Eine Kommune ist kein Finanzinvestor. Diese Erkenntnis hat sich durchgesetzt." Es gebe nun einen generellen Trend, alles zu meiden, was nur entfernt nach Risiko rieche. Das sei der Wille der Bürger.
Es werde noch eine Weile dauern, bis sich das Verhältnis zwischen öffentlicher und privater Dienstleistung wieder bei einem vernünftigen Maß einpendele, sagte Landsberg. "Auch Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen werden inzwischen häufiger zurück in kommunale Hände überführt." Dabei sei "keineswegs" jede Privatisierung ein Fehler gewesen.