Die Leistung soll mit einem Pauschalbeitrag abgedeckt sein, den die Bundesagentur für Arbeit für die 2,7 Millionen Empfänger des Arbeitslosengeldes II an die Krankenkassen abführt. Dies bestätigten das Wirtschafts- und das Sozialministerium am Donnerstag in Berlin.
Beiträge werden pauschal gezahlt
Die Ministerien bestätigten im Wesentlichen einen Bericht der "Bild"-Zeitung. "Die Bundesagentur für Arbeit zahlt ab 1. Januar 2005 die Beiträge der Arbeitslosengeld-II-Empfänger zur Krankenversicherung pauschal, das heißt inklusive des Zusatzbeitrags für den Zahnersatz", sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.
Nach Angaben des Sozialministeriums wird die Pauschale bei etwa 126 Euro im Monat liegen. Darauf habe sich Sozialministerin Ulla Schmidt vergangene Woche mit den Krankenkassen geeinigt, sagte Sprecher Klaus Vater. Die Kosten für den Zahnersatz seien darin einberechnet. Der Betrag liege deutlich höher als der derzeitige Beitrag für Arbeitslosenhilfeempfänger von durchschnittlich 80 Euro.
Vorteil: Entbürokratisierung
Die Gesamtkosten für die Bundesagentur bezifferte Vater auf 1,8 Milliarden Euro. Vorteil des Pauschalbeitrags inklusive der Zahnersatzversicherung sei eine "beträchtliche Entbürokratisierung". Es sei zudem gerecht, dass Langzeitarbeitslose im Gegensatz zu Rentnern nicht selbst zu Kasse gebeten würden, da das Arbeitslosengeld II sich wie die Sozialhilfe nach dem Bedarf richte.
In den vergangenen Wochen war darüber gestritten worden, wie der Zahnersatz-Beitrag für Arbeitslose und Rentner - insgesamt 21 Millionen Kassenmitglieder - eingezogen werden soll. Die Krankenkassen hatten beklagt, Einzelabrechnungen schüfen überbordende Verwaltungskosten. Deshalb sollten die Bundesagentur und die Rentenversicherer den Zahnersatz-Beitrag direkt einbehalten. Für die Langzeitarbeitslosen ist das Thema nun erledigt.
"Verschiebebahnhof"
Die Krankenkassen sind dennoch unzufrieden mit der Regelung, wie der Sprecher des Ersatzkassenverbands VdAK, Martin Plass, sagte. "Das ist ein Verschiebebahnhof, wo sich der Bundeshaushalt zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet." Die Gesamtpauschale liege mit 126 Euro zwar über den Durchschnittseinnahmen bei Arbeitslosenhilfeempfängern; doch werde sie für weniger Menschen entrichtet, weil es mehr Familienversicherte unter den ALG-II-Empfängern gebe. "Unter dem Strich erwarten wir eine Belastung", sagte Plass.
Laut "Bild"-Zeitung befürchten Gesundheitsexperten auch, dass die Kosten für die neue Zahnersatz-Versicherung wegen der Regelung für Langzeitarbeitslose für alle übrigen Kassenmitglieder steigen. Sozialministeriums-Sprecher Vater bestritt dies aber, da ja ein Anteil für den Zahnersatz mit berechnet worden sei.
Wie hoch der für alle gesetzlich Krankenversicherten einheitliche Monatsbeitrag für Zahnersatz sein wird, soll erst Anfang Oktober feststehen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung schätzt ihn auf 8,50 Euro. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hält dies für viel zu hoch und wünscht sich einen Beitrag unter sechs Euro. (AP)