Der Bundesrat legte am Freitag mit den Stimmen der unionsgeführten Länder Einspruch gegen die von der rot-grünen Koalition geplante Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ein. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung die bisherigen Schlussverkäufe abschaffen, dem Handel aber ermöglichen, vergleichbare Rabattaktionen während des ganzen Jahres zu veranstalten.
Stichtag: 26. Juli
Voraussichtlich wird nun am 18. Juni der Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition den Einspruch der Länderkammer zurückweisen. Für das in Kraft treten des Gesetzes sind aber dann noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt notwendig. Sollte dies nicht vor dem 26. Juli geschehen, würde dann der Handel die Möglichkeit haben, den letzten Sommerschlussverkauf nach alter Gesetzeslage zu starten.
An diesem Tag darf nach dem alten Gesetz traditionsgemäß der Schlussverkauf im Sommer beginnen. Schwierigkeiten, den Termin zu halten, könnten dadurch hervorgerufen werden, dass Bundespräsident Johannes Rau am 1. Juli das Amt an seinen Nachfolger Horst Köhler übergibt.
Streit um Telefonwerbung
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries warf der Union vor, mit dem Einspruch Rechtsunsicherheit erzeugt zu haben. Der Handel habe in Erwartung des neuen Gesetzes den Sommerschlussverkauf praktisch 2004 abgeschafft. "Für langwierige Streitigkeiten in Einzelfragen zeigt man dort, wie auch bei den anderen Wirtschaftsverbänden, wenig Verständnis".
Die Union wendet sich nicht gegen die Abschaffung des Sommerschlussverkaufs, sondern verlangt die weitestgehende Freigabe der Telefonwerbung - eine Frage, die in dem Gesetz auch mit neu geregelt wird. Sie will, dass die Telefonwerbung nur dann verboten werden soll, wenn der Verbraucher dem ausdrücklich widersprochen hat. Die Bundesregierung will dagegen die Bürger vor dieser Art der Werbung stärker schützen.