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10. Februar 2010, 12:48 Uhr

Schnüffeln nach Noten

Die neuesten Chart-Hits, das hochwertige Office-Paket, der angesagte Hollywood-Streifen - seit Jahren bekämpfen Urheber den illegalen Datenaustausch über das Netz. Hilfe bekommen sie dabei von spezialisierten Internet-Detekteien. Von Sebastian Wieschowski

Raubkopierer, Schnüffeln, Detektive, Plattenindustrie, Filmindustrie

Auch im Netz hinterlassen wir Spuren© Colourbox

Im Internet lässt Sherlock Holmes die Lupe in der Tasche und greift zur Computermaus, denn das weltweite Datennetz bietet fast unbegrenzte Möglichkeiten - auch für kriminelle Zeitgenossen. Allein die illegale Weitergabe von Computerspielen über das Internet sorgte im Jahr 2008 nach Schätzungen des Marktforschungsunternehmens IDC für einen Umsatzausfall von rund 1,55 Milliarden Euro. Um die Piraterie einzudämmen, gehen spezielle Internet-Detekteien wie das schweizerische Unternehmen Logistep im Auftrag von Musikfirmen und Spieleverlagen auf die Jagd nach Urheberrechtssündern.

Aus Sicht der Internet-Detektive ist der allzu lockere Datentausch im Internet alles andere als ein unwichtiges Kavaliersdelikt: "Die Tage des sonnigen Netz-Piratentums sind gezählt", droht Logistep-Chef Leszek Oginski. Tauschportalnutzer sollten sich nach seiner Ansicht genau überlegen, welcher Gefahr sie sich aussetzen: Mehrere hundert Euro werden bei einer Abmahnung fällig. Wer den Gang vor Gericht riskiert, kann leicht bei Prozesskosten um 5.000 Euro landen. Und in anderen Ländern kann eine Urheberrechtsklage sogar existenzbedrohend sein: Im August 2008 wurde eine britische Frau zu einer Schadensersatzzahlung von mehr als 16.000 Pfund (rund 20.000 Euro) an den US-Spielentwickler Topware Interactive verurteilt. Im Rahmen der Ermittlungen erhielten rund 25.000 Briten eine Abmahnung und sollten - je nach Umfang ihrer Tauschaktivitäten - mindestens 400 Euro zahlen.

Schnüffler in P2P-Netzwerken

Die meisten Internet-Detekteien gehen bei der Jagd nach Datendieben nach einem bestimmten Muster vor: Im Auftrag ihrer Kunden verbindet sich ein Überwachungsprogramm der Detektei mit den so genannten Peer-To-Peer-Netzwerken, in denen illegale Dateien vermutet werden. In diesen Netzwerken, die zwischen den teilnehmenden Computern direkte Verbindungen herstellen, sucht das Schnüffelprogramm nach Illegalem. Das Programm wird dabei mit dem so genannten Hash-Wert - einer Art "Fingerabdruck" der Originaldatei - gefüttert. Wer diese Dateien zum Download bereithält, wird aufgespürt. Danach stellt das Überwachungsprogramm eine fingierte Downloadanfrage. Sobald diese positiv beantwortet wird, speichert das Detektivprogramm die IP-Adresse des Anbieters, dessen Provider, die Uhrzeit sowie den Hash-Wert der Datei und weitere Daten wie den Titel und die Größe der Datei. Auch das benutzte Filesharing-Programm wird protokolliert.

Diese Daten gibt Logistep an spezialisierte Anwaltskanzleien weiter, die ein "gerichtliches Gestattungsverfahren" einleiten. "In dessen Rahmen prüft das Landgericht die Rechteinhaberschaft und die Verlässlichkeit der Datenerhebung, bevor es dem Provider gestattet, die beanspruchten Auskünfte - also Name und Anschrift des Anschlussinhabers, dem zum Tatzeitpunkt die fragliche IP-Adresse zugewiesen war - zu erteilen", erklärt Logistep-Sprecher Jörg Wiedebusch. Die Anschlussinhaber werden daraufhin im Namen der Urheber angeschrieben und mit dem Vorwurf des illegalen Downloads konfrontiert.

Kritik von Datenschützern

Das Interesse der Spielehersteller und Musikproduzenten an den digitalen Datenschnüfflern ist offenbar groß. So konnte beispielsweise die Spieleschmiede Techland mithilfe von Logistep-Ermittlungen die Zahl der illegalen Downloads der zweiten Folge des Ego-Shooters "Call of Juarez" deutlich senken. Und etwa 13.700 Strafanzeigen wurden nach Logistep-Ermittlungen gegen Internetnutzer, die das Spiel "Earth 2160" illegal über das Internet getauscht hatten, auf den Weg gebracht. Dieses Vorgehen stößt in vielen europäischen Ländern jedoch auf Widerstand: Nationale Datenschutzbestimmungen könnten verletzt werden, kritisieren Datenschützer. Der Datenschutzbeauftragte der Schweiz verschickte deshalb bereits 2008 eine Empfehlung an Logistep, die Datenbearbeitung einzustellen.

Das Unternehmen weigerte sich, weshalb der Datenschützer beim Bundesverwaltungsgericht klagte - allerdings ohne Erfolg. Das Schweizer Gericht stellte zwar fest, dass Logistep in die Persönlichkeitsrechte der Internetpiraten eingreift. Dieser Eingriff sei jedoch nicht zu schwerwiegend und zudem durch private und öffentliche Interessen gerechtfertigt. In Italien wurde Unternehmen wie Logistep dagegen untersagt, die Daten von P2P-Nutzern zu verarbeiten, weil die Detekteien die Internetsurfer nicht über die Speicherung ihrer Daten informiert hatten. Zudem erklärte der Europäische Gerichtshof im Januar 2008, dass die Mitgliedstaaten nach EU-Recht nicht gezwungen seien, Provider zur Weitergabe personenbezogener Daten für zivilrechtliche Verfahren zu verpflichten. In Deutschland darf eine Firma wie Logistep allerdings aktiv werden

Von Sebastian Wieschowski
 
 
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