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8. Oktober 2009, 21:00 Uhr

Wie Frauen mit "Natürlichkeit" gelockt werden

Wer sich im Internet über Antibabypillen informiert, landet leicht auf Pharmaseiten. Aktuelles Beispiel: die Webseite für die "Pille mit natürlichem Östrogen". Das regt Ärzte ebenso auf wie Juristen. Von Nina Bublitz

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Mehr als die Hälfte aller Frauen gab in einer 2007 durchgeführten Umfrage an, mit der Pille zu verhüten© Colourbox

Mit Verhütung lässt sich viel Geld verdienen. 1,2 Milliarden Euro setzte etwa Bayer Schering Pharma 2008 allein mit den drei Antibabypillen Yaz, Yasmin und Yasminelle um. Allerdings droht nach ein paar Jahren das Ende des Patentschutzes. So legen die Konzerne regelmäßig mit neuen Produkten nach.

Seit gut einem halben Jahr ist in Deutschland Qlaira am Markt. Die neue Pille von Bayer Schering Pharma ist nicht nur das derzeit teuerste Produkt; sie ist auch die "Pille mit dem natürlichen Östrogen", wie es auf der passenden Webseite blumig heißt. Klingt gut? "Ein Marketing-Gag", sagt der Arzt und Apotheker Wolfgang Becker-Brüser vom pharmakritischen Arznei-Telegramm. Es sind eben Argumente nötig, damit Frauen sich für ein neues, teureres Produkt entscheiden. So sind auch schon Antibabypillen auf dem Markt, die das Hautbild verbessern sollen. Andere beeinflussen angeblich nicht das Gewicht, im Gegensatz zu älteren Präparaten. "Den Mitteln werden Eigenschaften zugeschrieben, die klar auf den Lifestyle-Bereich zielen. Mit der Zulassung als Pille hat das nichts mehr zu tun", sagt Becker-Brüser.

Nun also "natürliches Östrogen". Was keinesfalls mit einer Pille ohne Chemie gleichzusetzen ist. Das Mittel enthält zwei Hormone: das Gestagen Dienogest, das so synthetisch ist wie alle anderen Pillen-Gestagene auch. Und Estradiolvalerat als Östrogen-Komponente, das das sonst verwendete Ethinylestradiol ersetzt. Estradiolvalerat wird im Körper in Estradiol umgewandelt; so gelangt man tatsächlich zum "natürlichen Östrogen".

"Natürlich" bedeutet weder sicherer noch besser verträglich

Aber welche Vorteile hat diese "Natürlichkeit"? Steigert diese Pille das Thromboserisiko weniger als andere Präparate? Leiden Frauen dank des "natürlichen Östrogens" etwa seltener an Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen oder Schmerzen in der Brust? Fehlanzeige. "Auf Basis der bisherigen Ergebnisse ist Qlaira sicher und gut verträglich. Ich kann aber nicht sagen, dass diese Pille besser verträglich ist als andere oder beispielsweise hinsichtlich des Thromboserisikos sicherer", kommentiert eine Sprecherin von Bayer. "Eine zuverlässige Aussage dazu ist frühestens in zwei oder drei Jahren möglich, wenn erste Ergebnisse weiterer Studien vorliegen." Sie ergänzt: "In den klinischen Studien hatte Qlaira einen etwas kleineren Effekt auf den Leberstoffwechsel als die Vergleichspräparate." Doch ob dieser sich in der Praxis bemerkbar macht, weiß auch noch niemand.

Das Arznei-Telegramm rät von der Pille ab. Man müsse bei neuen Medikamenten generell Nutzen gegen Schaden abwägen. "Qlaira verhütet möglicherweise weniger zuverlässig als andere orale Kontrazeptiva, ein besonderer Nutzen ist also nicht zu erkennen", sagt Becker-Brüser. "Gleichzeitig lassen sich die Nebenwirkungen noch nicht genau einschätzen." Es sei daher vorbeugender Verbraucherschutz, die Pille nicht zu empfehlen.

"Das Heilmittelwerbegesetz wird unterlaufen"

Frauen, die sich im Internet über Verhütung informieren, werden jedoch kaum beim Fazit des Arznei-Telegramms landen. Mit gewisser Wahrscheinlichkeit googeln sie sich allerdings auf die Webseite "Pille mit Q" vom Pharma-Konzern Bayer. Sie bietet sich bei passenden Suchbegriffen wie "Pille" oder "Antibabypille" regelmäßig per Anzeige an. Die aufwendig gestaltete Seite präsentiert neben Flash-Filmchen mit einer "Miss Q" und allgemeinen Verhütungs-Infos auch mehrere Texte zur "Pille mit dem natürlichen Östrogen".

Nun dürfen verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland laut Heilmittelwerbegesetz nur in Fachkreisen beworben werden - sonst nicht. Benedikt Buchner, Jura-Professor an der Uni Bremen, beklagt sich daher über die Seite: "Es ist eine Frechheit, wie das Heilmittelwerbegesetz einfach unterlaufen wird." Bayer hält dagegen. "Die Konzernrichtlinien sind klar: Unser Marketing arbeitet gesetzeskonform und medizinisch korrekt", kommentiert die Sprecherin.

Der Produktname steht nicht auf der Webseite, aber es ist nicht schwer sich vorzustellen, wie die Frau - sollte sie nicht selbst herausfinden, wie das Q-Präparat heißt -, beim nächsten Frauenarzttermin sagt, sie hätte gern diese neue "Pille mit Q".

Aufsichtsbehörden "chronisch unterbesetzt"

Eigentlich wäre es ein Fall für die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder. Aber die sind, so Buchner, "chronisch unterbesetzt". Seiner Aussage zufolge arbeiten dort zudem deutlich mehr Pharmazeuten und Mediziner als Juristen. Dass es bei den Behörden an Zeit und Personal mangelt, beklagt auch Hedwig Diekwisch von der "Buko Pharma-Kampagne". Die Organisation hatte im Jahr 2007 drei Aufsichtsbehörden auf Webseiten verschiedener Pillen-Hersteller zum Thema Verhütung hingewiesen, da aus ihrer Sicht das Werbeverbot für Arzneimittel umgangen wurde. Die Bilanz war mau: Nur eine Webseite wurde kurzfristig gesperrt und später vom Konzern überarbeitet.

Theoretisch könnte man darauf setzen, dass ein anderer Pharmakonzern vor Gericht zieht. Aber da sich von diversen Pillen-Herstellern ähnliche Seiten im Netz finden, ist das Interesse wohl gering. So bleiben nur klageberechtigte Verbände, in diesem Fall etwa die Verbraucherzentralen, die sich der Sache vielleicht einmal annehmen. Bis dahin bleibt die Lage, wie Buchner sie beschreibt: "Eigentlich gibt es ein glasklares Gesetz, aber leider niemand, der diesem Gesetz zur Durchsetzung verhilft. Denn wenn niemand klagt, wird auch kein Recht gesprochen."

In naher Zukunft könnte es für Pharmakonzerne sogar noch leichter werden, fürchtet Hedwig Diekwisch. Zurzeit berate ein EU-Ausschuss über eine Gesetzesänderung, die kommendes Jahr dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Demnach soll das Werbeverbot zwar grundsätzlich bestehen bleiben, "Information" über verschreibungspflichtige Medikamente aber erlaubt werden. "Aber wie konkret Information von Werbung unterschieden werden soll, ist nicht klar", so Diekwisch. "Die Änderung wäre ein Freibrief für die Industrie."

Update, 19.10.

Die Webseite "Pille mit Q" wurde überarbeitet. Die Formulierung "Pille mit dem natürlichen Östrogen" ist nicht mehr zu finden. Stattdessen wird das Präparat als "Mikropille mit Wirkung des natürlichen Östrogens" beschrieben.

Von Nina Bublitz
 
 
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