
Umbauarbeiten im Jugendamt Bielefeld. Da verliert man leicht die Orientierung© Thomas Rabsch
"Seit Kevin sind wir wer", sagt Teamleiter Oberst. Die Stadtverwaltung in Bielefeld versucht, aus den Fehlern zu lernen, die in anderen Städten gemacht wurden, und investiert Personal und Mühe in die Kinder- und Jugendhilfe. In den Amtsstuben sieht es nicht nur so aus wie beim Bauamt, es wird auch so gearbeitet. Handwerkszeug ist die Akte. Arbeitsplatz ist das Rathaus, nicht die Straße. Die Sozialarbeiter des Jugendamtes sind "Case-Manager", Fallmanager. In den Wohnungen der Familien, in den Heimen, dort, wo die betreuten Kinder leben, findet man sie nur sehr selten. "Die haben die Klienten fast nie mehr vor Augen", sagt Professor Neuffer aus Hamburg. Georg Ehrmann kennt Jugendämter, "in denen gibt es Dienstanweisungen für die Mitarbeiter, das Büro nicht zu verlassen".
Und wer betreut die Kinder, wer geht in die Familien? Sozialarbeiter, die bei "freien Trägern" angestellt sind, also bei Firmen, Vereinen oder kirchlichen Organisationen. Das Jugendamt trifft die Entscheidung und zahlt. Die eigentliche Sozialarbeit wird also nicht vom Staat geleistet, sondern von Unternehmen. Vom freien Markt. Im Bürokratendeutsch heißen diese Unternehmen "Leistungserbringer". In vielen Kommunen wird erbittert darüber gestritten, ob der öffentliche Nahverkehr oder die Müllabfuhr von der Privatwirtschaft übernommen werden darf. Doch eine der sensibelsten Aufgaben staatlichen Handelns überhaupt, der unmittelbare Eingriff in die Intimsphäre der Familien, ist in Deutschland komplett privatisiert. Diese Konstellation ist kein Resultat der Sparpolitik, sondern Gesetz. Bei der Kinder- und Jugendhilfe sind Vereine und Firmen den Mitarbeitern des Staates vorzuziehen. Die entscheidende Frage lautet also nicht: Was macht das Jugendamt? Sondern: Was macht der freie Träger?
"Die im Jugendamt müssen sich voll auf mich verlassen", sagt Guido Braun. Er ist der Sozialarbeiter, der tatsächlich selbst mit Jugendlichen arbeitet. Sein Arbeitgeber sind die "Wohngemeinschaften", ein hochprofessionell geführter Verein, in dem 53 Sozialpädagogen beschäftigt sind. Braun betreut fast ausschließlich Jungs in der Pubertät. Gleich nach Schulschluss kommt Michael*, ein 14-jähriger Junge. Guido Brauns Büro ist ein Apartment in der Bielefelder Innenstadt. Er und Michael stehen in der Küche, kochen Nudeln und reden ganz nebenbei über die traurigsten Sachen. Über Michaels Leben. Seine Eltern zeigen ihm bei jeder Gelegenheit, wie gleichgültig er ihnen ist. Deswegen wollte Michael von sich aus in eine betreute Wohngruppe ziehen. Kinderheime mit riesigen Schlafsälen gibt es heute nicht mehr. Als die Eltern von Michaels Plänen hörten, haben sie gesagt, es sei ihnen egal. Guido Braun hat ihn schließlich davon überzeugt, es noch einmal zu Hause zu versuchen. Gestern hat Michael diese Entscheidung den Eltern mitgeteilt. "Und, was haben sie gesagt?" Michael zieht die Schultern hoch. "Na, nix. War ja klar."
Michaels ältere Schwester lebt bereits in einer Wohngruppe. Betreiber ist jedoch ein anderer Träger. Die Konkurrenz. Seine jüngere Schwester wird in einer Tagesgruppe betreut, die vom Jugendamt bezahlt wird. Wieder ein anderer Träger. Zweimal im Jahr spricht Guido Braun beim "Hilfeplangespräch" mit dem Sozialarbeiter vom Jugendamt über Michael. Und wie oft spricht er mit den Betreuern von Michaels Schwestern? Nie.
"In manchen Familien sind acht, neun, zehn verschiedene Betreuer, die nach verschiedenen Methoden arbeiten, verschiedene Philosophien verfolgen, die nichts voneinander wissen und sich nie absprechen", klagt Professor Wolfgang Hinte von der Uni Duisburg-Essen. Theoretisch soll der Fallmanager die Arbeit der Träger koordinieren. "Aber die Kollegen in den Trägern wissen ja zwangsläufig viel mehr als wir. Da müssen wir schon aufpassen, dass nicht die uns steuern", gibt Teamleiter Oberst zu. Michaels Betreuer, Guido Braun, erklärt: "Ich sehe meine Jungs drei-, viermal die Woche. Das Jugendamt sieht sie nur zweimal im Jahr. Da ist es klar, dass die in der Regel auf meine Vorschläge eingehen."
Das Bielefelder Jugendamt arbeitet mit etwa 140 "Leistungserbringern" zusammen. Manche dieser freien Träger haben über 100 Mitarbeiter. Es gibt aber auch Freiberufler, die auf Honorarbasis für diverse Unternehmen arbeiten, als Subunternehmer. Wie in jeder anderen Branche sind auch bei der Jugendhilfe die Anbieter Konkurrenten. Alle kämpfen ums Überleben. Es geht um Arbeitsplätze. Und meistens um viel Geld.
Eine ambulante Familienhilfe kostet zwischen 500 und 1000 Euro im Monat und läuft meist über Jahre. Eine stationäre Unterbringung in einem Heim ist etwa so teuer wie in einem guten Hotel, zwischen 120 und 140 Euro am Tag. Wer entscheidet eigentlich, in welchem Heim ein Kind untergebracht wird? In den meisten Jugendämtern können die Fallmanager solche Aufträge freihändig vergeben, bis zu einer bestimmten Obergrenze. In Bielefeld liegt sie bei 130 Euro Unterbringungskosten pro Tag. Das wissen die Träger in Bielefeld natürlich und verlangen als Tagessatz 128 Euro. So muss der Fallmanager nie seinen Amtsleiter fragen. Eine praktische Lösung. Beim Bauamt würde man sofort Korruption wittern. Beim Jugendamt kommt niemand auf den Gedanken.
Die ökonomischen Ziele des Trägers sind nicht immer identisch mit den Interessen des Jugendamtes oder denen der Familien. So laufen die Verträge für ambulante Familienhilfe in der Regel zunächst über ein halbes Jahr. Wenn nun aber der Sozialarbeiter nach einem Monat Betreuung der Familie feststellt: Die Krise war nur vorübergehend. Ich werde nicht mehr gebraucht. Wird er den Auftrag und die monatlichen Zahlungen von sich aus zurückgeben? Oder aber er stellt fest: Alles viel schlimmer. Die Kinder sollten aus der Familie geholt werden. Das bedeutet Wohngruppe. Das bedeutet anderer Träger. Das bedeutet Auftrag futsch. "Einige freie Träger geben ihren Mitarbeitern die Anweisung, niemals einen Auftrag zurückzugeben", sagt Peter Bringewat, Juraprofessor und Richter am Landgericht Lüneburg.
Inzwischen hat sich in Deutschland eine regelrechte Kinder- und Jugendhilfeindustrie entwickelt. Die Mitarbeiter in den Jugendämtern ersticken in Werbebroschüren und -Mails von Einrichtungen. Manche Wohnheime schicken ihre Vertreter auf deutschlandweite Rathaustour. Hilfsdesigner starten Marketingoffensiven in Schulen und Kindergärten, wo sie ihre neuesten Entwicklungen präsentieren. "Am nächsten Tag rappeln hier die Telefone", berichtet Teamleiter Oberst. Und dran sind Lehrer, die ein Kind in so eine teure Maßnahme stecken wollen. "Viele Träger sind stärker damit beschäftigt, neue Hilfen zu beantragen, statt tatsächlich Hilfe zu leisten", sagt Professor Neuffer.
Das rechtliche Fundament dieser Industrie ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz von 1990. In dessen Zentrum stehen nicht die Kinder, sondern die Eltern. Kinderrechte sind in Deutschland Elternrechte. Vor dem Gesetz hat der Staat zu Kindern das gleiche Verhältnis wie zum Hund. Mit dem darf der Halter machen, was er will. Nur nicht quälen. Wenn der Staat davon erfährt, steckt er das Tier ins Heim. Dasselbe Prinzip gilt auch bei Kindern. Niemand kann die Eltern zu etwas zwingen, auch das Jugendamt nicht. Nur bei "Kindeswohlgefährdung" - analog zur Tierquälerei - kann ein Gericht entscheiden, den Eltern das Kind wegzunehmen. Alles oder nichts.
Darum kann das Jugendamt den Eltern auch keine Betreuung durch einen Sozialarbeiter vorschreiben. Ganz im Gegenteil: Die Familienhilfe ist ein Recht, auf das Eltern Anspruch haben. Diese Hilfe können sie beantragen, wie man Sozialhilfe oder Hartz IV beantragt. Aber man muss es nicht. Das Jugendamt ist lediglich die Behörde, die solche Anträge genehmigt. Das Gesetz geht stets von mündigen Eltern aus. Das gilt auch für die überforderten Eltern, sie schaffen es nicht, morgens aufzustehen, haben Probleme mit Drogen oder Alkohol, vermüllen die Wohnung, oder sie sind psychisch krank. Doch man erwartet, dass sie sich in einem Hilfedschungel zurechtfinden, der so komplex ist wie das Steuersystem. Die hilfsbedürftigen Eltern sollen selbst wählen, welcher Träger für sie richtig ist. Formal ist nicht das Jugendamt Auftraggeber, sondern die Eltern.
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 19/2008