
Teamleiter Herbert Oberst trägt den Sitz fürs Auto: Ein Kind muss aus seiner Familie geholt werden© Thomas Rabsch
Die Folgen sind weitreichend. Wenn ein Betreuer wie Guido Braun in einer Familie mal Tacheles redet, dann kann es ihm passieren, dass der Vater oder die Mutter - also sein Auftraggeber - sagt: Maßnahme beendet, morgen brauchst du nicht mehr zu kommen. Davor haben alle Angst: der freie Träger und das Jugendamt. Und die Kinder wären im Wortsinn die Leidtragenden. Oberste Priorität der Kinder- und Jugendhilfe ist es also, die Eltern bei Laune zu halten.
Was bei denen ganz schlecht ankommt, ist Kontakt mit der Polizei. Nun arbeitet die Jugendhilfe oft in einem Milieu, in dem es zu Straftaten kommt. Der Stiefvater verprügelt die Mutter, oder der Bruder dealt. Das bekommen die Betreuer mit und auch die Mitarbeiter vom Jugendamt. Sollen sie die Straftaten anzeigen und damit die Kooperationsbereitschaft der Familie riskieren?
"Von denen bekommen wir null Informationen. Das ist für uns ein Bermudadreieck", klagt Klaus Jansen, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. "Die Sozialarbeiter spielen sich auf wie Staatsanwalt und Richter in einem. Die meinen, sie könnten entscheiden, wann eine Straftat verfolgt wird und wann nicht. Wer sich das anmaßt, stellt sich außerhalb unseres Rechtsstaates", sagt Jansen. Besonders beunruhigend finden die Kriminalbeamten die Position der freien Träger. "Wenn der Straftäter dem Sozialarbeiter jederzeit kündigen kann, ist ja der Täter von Haus aus in der stärkeren Position. Das ist doch unerträglich."
Vermutlich wäre es unverhältnismäßig, wenn ein Sozialarbeiter seine Klienten anzeigt, wenn sie schwarzfahren oder Graffiti sprühen. Doch wo ist die Grenze? Regeln oder zumindest Standards existieren nicht. Das Gesetz lässt die Sozialarbeiter in diesem Dilemma allein. "Ich sage meinen Klienten immer, dass ich von ihren Straftaten gar nichts wissen will", sagt Guido Braun. Das bedeutet jedoch: Über ganz wesentliche Erfahrungen und Probleme im Leben der Kinder kann nicht gesprochen werden.

März 2005: Die Inschrift auf dem Grabstein von Jessica aus Hamburg. Sie war, von ihren Eltern in der Wohnung versteckt, verhungert. Ein "Opfer des Behördendschungels", so später ein Untersuchungsausschuss© Roland Magunia/DDP
Zwischen den Polizisten und Sozialarbeitern stehen Weltanschauungen. So problematisch das Verhältnis auch ist: Die Polizei ist immer noch der beste Partner, den die Jugendämter haben. Mit allen anderen Institutionen klappt die Zusammenarbeit noch schlechter. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Jugendinstitutes. Um das Wohl der Kinder sorgen sich in Deutschland neben der Polizei, den Jugendämtern und ungezählten freien Trägern auch die Gesundheitsämter, die Sozialämter, Kindergärten, Schulen, Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Therapeuten. "Es gibt viel Hilfe. Es ist auch genügend Geld im System. Aber alle murksen vor sich hin, und niemand koordiniert die Hilfen und die Geldströme", sagt Professor Hinte aus Essen. "Wir brauchen dringend ein integriertes System."
Über ein Kind in Not sammeln diverse Institutionen Informationen. Aber keiner teilt sein Wissen mit einem der anderen. Nicht aus bösem Willen. Datenschutz. So darf das Jugendamt die freien Träger nicht in die Akten schauen lassen. Was das Amt über eine Familie weiß, darf Guido Braun noch lange nicht wissen. Auch zwischen Jugendamt und Schule herrscht oft Funkstille. Schulen werden von den Ländern gesteuert, Jugendämter von den Kommunen. Nur in wenigen Ländern ist die Zusammenarbeit der Schulen mit dem Jugendamt im Schulgesetz geregelt. Lehrer dürfen sich nicht einfach so ans Jugendamt wenden. "Viele Lehrer haben zudem absolut keine Ahnung, wie das Jugendamt arbeitet", sagt Mike Seckinger vom Jugendinstitut.
Oft erschwert diese Geheimniskrämerei lediglich die Arbeit. Bei Kinderärzten wird sie lebensgefährlich. Nur im absoluten Notfall darf der Arzt seine Schweigepflicht verletzen. Aber wem soll er sich anvertrauen? Dem Gesundheitsamt? Der Polizei? Dem Jugendamt? Und wann ist die Grenze erreicht? Es gibt keine Regeln. Auch der Arzt muss das Dilemma mit sich allein aushandeln. Jeder macht es, wie er gerade denkt. Inzwischen schließen sich einzelne Kliniken und niedergelassene Kinderärzte in Netzwerken zusammen. Sie bauen Datensysteme auf, in denen Auffälligkeiten bei Kindern registriert werden. Prügelnde Eltern wechseln nämlich oft den Kinderarzt. Dann bleiben sie länger unentdeckt. Doch selbst wenn die Vernetzung der Ärzte klappt - sie warnen sich nur gegenseitig. Das Jugendamt hat keinen Zugriff auf ihre Informationen.
In der Realität bekommen dessen Mitarbeiter täglich Anrufe von Ärzten, von Kindergärtnerinnen oder von Lehrern. Die Informanten verhalten sich verantwortungsvoll. Aber häufig illegal. Ganz oft funktioniert der Schutz der Kinder in Deutschland also nicht wegen des Systems, sondern dem zum Trotz.
Am problematischsten ist die Zusammenarbeit der Jugendämter jedoch mit den Jugendämtern. So ein Problem liegt gerade auf dem Schreibtisch der Sozialpädagogin Birgit Neuheuser. Im Bielefelder Jugendamt gehört sie zum Team von Herbert Oberst. Sie bearbeitet die Akte eines Jungen, der von seiner Mutter allein erzogen wird. Besser gesagt von der Sozialarbeiterin eines freien Trägers. Die Mutter ist psychisch krank. Manchmal geht's ihr gut, und sie bewältigt ihr Leben einigermaßen. Dann wieder stürzt sie ab, säuft und liegt Wochen nur im abgedunkelten Schlafzimmer. Keine eindeutige Kindeswohlgefährdung, aber ein typischer Grenzfall. Birgit Neuheuser hatte bereits darüber nachgedacht, mit der Mutter über eine Heimunterbringung des Sohnes zu sprechen. "Und schon ist sie weg. Umzug in eine andere Stadt", sagt Neuheuser. "Viele Eltern ziehen weg, wenn sie merken, dass es eng wird. Hier lebte die Frau auch nicht lange. Vermutlich ist sie schon oft vor dem Jugendamt davongelaufen."

Auf den Fluren des Jugendamtes sieht es nicht anders aus als im Bauamt© Thomas Rabsch
Vermutlich? Wieso weiß das Jugendamt nichts über die Vorgeschichte? "Wir dürfen unsere Akten nicht einfach an andere Jugendämter weitergeben", erklärt Neuheuser. Sie weiß, wohin ihre Klientin gezogen ist. Den Kollegen, die jetzt für sie zuständig sind, darf das Bielefelder Jugendamt allenfalls mitteilen, dass die Mutter in Bielefeld betreut wurde. Mehr nicht. "Die Akte bleibt hier im Schrank kleben." In der neuen Stadt beginnen Mutter und Kind wieder bei null. Das Kind bleibt ohne Hilfe. Das System wartet. Und wartet. Und wartet. Bis die Mutter wieder im dunklen Zimmer liegt. Auch davon muss das Jugendamt erst noch erfahren. Eine weitere Verzögerung. Irgendwann kommt endlich ein neuer Sozialarbeiter. Bald darauf der nächste Umzug. Datenschutz geht vor Kinderschutz.
Damit mag Birgit Neuheuser sich nicht abfinden. Zwischen Akte-Weiterleiten und totaler Verschwiegenheit gibt es eine rechtliche Grauzone. Irgendwie schafft sie es meistens, dass die Kollegen im neuen Jugendamt den Ernst der Lage begreifen. Und wieder gelingt der Schutz des Kindes nur, wenn man geschickt mit den Regeln jongliert. "Aber das ist natürlich sehr heikel. Die meisten machen das nicht. Das erleben wir ja, wenn Klienten zu uns ziehen. Vom abgebenden Amt kriegen wir in der Regel null Informationen."
Nicht nur der Datenschutz hindert die Jugendämter an der Zusammenarbeit. Oft fehlt einfach die Zeit dazu. In Bielefeld ist jeder Mitarbeiter im Jugendamt für 55 Fälle zuständig, für 55 Kinder. "Das ist die absolute Grenze. Mehr wäre unverantwortlich", sagt Teamleiter Oberst. In vielen Jugendämtern muss ein Mitarbeiter jedoch 100, 200, manchmal sogar 300 Fälle gleichzeitig im Blick behalten. In einer solchen Situation, wenn ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst seine Aufgaben nicht mehr verantwortlich erledigen kann, schreibt er eine "Überlastanzeige". Das ist die Notbremse. Damit macht man sich nicht beliebt. Oft bedeutet es das Ende der Karriere. "Die Mitarbeiter schreiben eine Überlastanzeige nach der anderen, aber nichts passiert", weiß Professor Bringewat aus Lüneburg. Seine Kollegin Anne Lenze, Professorin für Kinder- und Jugendhilferecht an der Hochschule Darmstadt, berichtet von Jugendämtern, "in denen können die Mitarbeiter gar keine ambulanten Erziehungshilfen mehr gewähren. Die sind so überlastet, dass sie nur noch Feuerwehreinsätze machen können. So ein Zustand widerspricht eindeutig den gesetzlichen Verpflichtungen".
Wenn die Lebenssituation in einer Familie der Entwicklung eines Kindes bereits schadet, dann muss das Jugendamt Hilfe anbieten. Das ist eine Pflichtaufgabe des Staates. Doch wenn viele Jugendämter nicht mal in der Lage sind, ihre Pflicht zu erfüllen, wie sieht es dann wohl mit den Aufgaben aus, die sinnvoll und notwendig sind, zu denen die Kommune aber nicht absolut verpflichtet ist? Dazu gehört die Prävention. Dafür zu sorgen, dass einem Kind erst gar kein Schaden zugefügt wird, ist für den Staat nur eine Kann-Aufgabe. "Die Jugendämter geben immer weniger für die Prävention aus, weil sie das Geld für die Rehabilitation brauchen", sagt Mike Seckinger vom Jugendinstitut. Immer mehr für Rehabilitation, also für Reparatur, immer weniger für Vorbeugung. Doch es gibt kein Entrinnen: Die Probleme der überforderten Eltern lösen sich nicht von allein. Irgendwann geht es dem Kind schließlich schlecht genug, und das Jugendamt muss eingreifen. Jetzt wird es richtig teuer. Und damit ist noch weniger Geld für die Prävention übrig. Der klassische Teufelskreis. "Im Moment haben viele Jugendämter genau den kritischen Punkt erreicht, an dem die Kosten explodieren", sagt Professor Hinte aus Essen.
Im Bielefelder Jugendamt versucht man, die Explosion zu verhindern und legt darum Wert auf Prävention. "Nicht nur aus moralischen Gründen. Schon in wenigen Jahren zahlen sich die Investitionen für die Stadt aus", sagt Tim Kähler. Er ist Sozialdezernent der Stadt und damit oberster Chef des Jugendamtes. Bei den Sparrunden der vergangenen Jahre blieb der Kinderschutz stets verschont. Es werden sogar neue Mitarbeiter eingestellt. Bielefeld ist zudem kein sozialer Brennpunkt, sondern eine der sichersten deutschen Städte. Ideale Verhältnisse. Kählers Jugendamt gilt bundesweit als ein Vorzeigebeispiel seiner Disziplin. Vermutlich kann man in der Universitätsstadt das Maximum dessen besichtigen, wozu ein deutsches Jugendamt fähig ist. Mehr geht nicht.
Tim Kähler könnte also zufrieden sein. Doch genau das ist er nicht. Das Ergebnis beunruhigt ihn zutiefst. Dass sein Jugendamt mit seinen vielen Unzulänglichkeiten bereits zum Besten gehört, was die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland überhaupt leisten kann, das hält er für ein Alarmsignal. "Das ganze Jugendhilfesystem war doch gedacht für die Gesellschaft der 80er Jahre. Dafür hat es vielleicht mal gepasst. Aber heute haben wir eine komplett andere Gesellschaft."
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 19/2008