26. Juni 2012, 15:58 Uhr

Gericht verbietet religöse Beschneidungen von Jungen

Erstmals sah ein deutsches Gericht die religiös motivierte Beschneidung von Jungen als unvereinbar mit der freien Wahl des Glaubens in Deutschland an. Für Ärzte endet damit eine jahrelange Ungewissheit.

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Für viele Juden und Muslime gehört eine frühe Beschneidung zum Glaubensbekenntnis. Mit diesem Akt wird aber die freie Religionswahl im Erwachsenenalter beeinträchtigt.©

In einem womöglich wegweisenden Urteil hat das Landgericht Köln die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung bewertet. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass "der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert" werde. "Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider." Der operierende Arzt wurde von dem Gericht freigesprochen, jedoch nur mit der Begründung, dass er von der Strafbarkeit nichts gewusst habe und deshalb einem "Verbotsirrtum" unterlegen sei. Tatsächlich müssten Beschneidungen als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Landgericht.

In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe. Außerdem sei die Beschneidung eine "traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft".

Das Landgericht bestätigte den Freispruch, doch aus ganz anderen Gründen. Es verwies darauf, dass der Arzt geglaubt habe, er würde rechtmäßig handeln. Dies sei aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation auch glaubhaft. Tatsächlich aber müssten Beschneidungen in einem solchen Fall als illegal betrachtet werden, da sie die körperliche Unversehrtheit des Kindes beeinträchtigten. Das Landgericht bestätigte, dass die Beschneidung in dem vorliegenden Fall medizinisch fachgerecht vorgenommen worden sei. Es wies außerdem darauf hin, dass Beschneidungen weiterhin legal seien, sofern sie medizinisch geboten seien, etwa aufgrund einer Phimose, der sogenannten Vorhautverengung.

Das Ende einer Grauzone

Der Passauer Strafrechtler Prof. Dr. Holm Putzke bezeichnete das Kölner Urteil als "für Ärzte enorm wichtig, weil diese jetzt zum ersten Mal Rechtssicherheit haben". "Das Gericht hat sich - anders als viele Politiker - nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden", sagte Putzke der "Financial Times Deutschland" (FTD).

Der Zeitung zufolge stellte mit dem rechtskräftigen Urteil erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch der Beschneidung unter Strafe. Laut "FTD" werden in Deutschland jährlich mehrere tausend jüdische und muslimische Jungen auf Wunsch der Eltern beschnitten. Dabei hätten Ärzte über Jahrzehnte in einer juristischen Grauzone agiert, wenn sie Jungen aus religiösen Gründen beschnitten.

Zentralrat der Juden reagiert empört

Der Zentralrat der Juden forderte den Bundestag als Gesetzgeber auf, "die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen". Zentralratspräsident Dr. Dieter Graumann teilte mit: "Diese Rechtsprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert." Der Zentralrat der Muslime lehnte eine Stellungnahme zunächst ab.

Prof. Dr. Putzke, der die juristische Diskussion über Beschneidungen mit angestoßen hatte, äußerte sich erfreut über das Urteil: "Es wird, nachdem die reflexhafte Empörung abgeklungen ist, hoffentlich eine Diskussion darüber in Gang setzen, wie viel religiös motivierte Gewalt gegen Kinder eine Gesellschaft zu tolerieren bereit ist", kommentierte er.

ono/AFP/DPA
 
 
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