8. September 2010, 11:55 Uhr

Deutschlands Zocker können sich freuen

Zocker dürfen sich in Deutschland auf mehr Auswahl freuen: Der Europäische Gerichtshof hat das Glücksspielmonopol hierzulande gekippt. Grund: Die staatlichen Anbieter haben bei der Suchtprävention gründlich versagt.

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Bald auch wieder auf Trikots? bwin-Werbung in der Bundesliga©

Das staatliche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten in Deutschland ist unzulässig und gilt ab sofort nicht mehr. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Die höchsten EU-Richter stellten zwar fest, grundsätzlich dürfe ein Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken. Voraussetzung ist aber, dass damit die Spielsucht bekämpft wird. Und deutsche Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol anhängig sind, hätten "Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt".

Konkret stört die Richter, die im Juni für die Niederlande noch ein gegenteiliges Urteil gefällt hatten, die starke Bewerbung des staatlichen Glücksspiels in Deutschland, sie steht dem Gedanken der Suchtprävention entgegen. Da half es auch nicht, dass staatliche Anbieter wie der Sportwettenspezialist Oddset oder die Lotto-Gesellschaften auf Online-Wetten verzichtet haben. Ein weiteres Problem in Deutschland, das die Richter monierten: Das Monopol gilt nicht für noch "gefährlichere" Spiele wie Automaten.

Der Entscheidung in Luxemburg war in der Bundesrepublik ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den staatlichen Anbietern, Bundesländern und privaten Online-Unternehmen voraus gegangen. Mit einstweiligen Verfügungen und zeitweiligen Schließungen war der Staat gegen Anbieter wie bwin oder Tipp 24 vorgegangen, zwei führende Online-Glücksspielplattformen. So war bwin die Trikotwerbung für Bundesliga-Vereine in Deutschland untersagt worden. Zuletzt bewegte sich das Glücksspiel in Deutschland in einer Grauzone. Trotz der Rechtsunsicherheit konnten bwin und Wettbewerber ihre Dienste anbieten.

Warum es das Monopol noch gibt

Hierzulande gilt das Monopol nach der jüngsten Fassung des Glücksspielstaatsvertrages von 2007. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Vertrag für rechtens erklärt, aber mit einer entscheidenden Einschränkung: Die staatlichen Anbieter müssten beweisen, dass sie den Kampf gegen Spielsucht Ernst nehmen und Suchtprävention anbieten. Denn in diesem Punkt trauten ihnen die Karlsruher Richter mehr Kompetenz und Verantwortung zu als den noch stärker profitorientierten, teilweise börsennotierten Online-Anbietern. Offenbar zu Unrecht.

Der Staatsvertrag bröckelte aber schon in den vergangenen Monaten schwer. So hatte das Bundesland Schleswig-Holstein im Juni angekündigt, aus dem Vertrag auszuscheren und privates Glücksspiel zu erlauben.

Die Aktienkurse von bwin und Tipp 24 schossen am Mittwoch nach Urteilsverkündung an einem ansonsten mauen Börsentag steil nach oben.

ben/DPA
 
 
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