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16. November 2010, 10:34 Uhr

Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Webcam-Spanner

Er soll per Webcam Kinder und Jugendliche beim Umziehen und im Bett beobachtet haben – nun wird Anklage gegen den Mann aus Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung des "höchstpersönlichen Lebensbereiches" in 98 Fällen erhoben. Der Mann schweigt zu den Vorwürfen.

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Per Webcam soll der Beschuldigte Kinder und Jugendliche ausspioniert haben© Martin Gerten/DPA

Ein 44 Jahre alter Mann aus Aldenhoven in Nordrhein-Westfalen soll mit manipulierten Webcams Kinderzimmer ausspioniert und Kinder und Jugendliche beim Umziehen und im Bett beobachtet haben. Wie ein Sprecher der Aachener Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, wurde der Mann jetzt wegen Ausspähens von Daten in 98 Fällen, davon in elf Fällen in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen angeklagt. Er soll zwischen Herbst 2009 und April 2010 mittels eines Trojaner-Schadprogramms fremde Webcams aktiviert, ihre Aufnahmen angesehen und so über drei Millionen Bilddateien auf seinem Computer gespeichert haben.

Unter Verwendung einer Software zum Entschlüsseln von Passwörtern soll es dem Mann gelungen sein, an die Anmeldedaten von mehreren Nutzern des Instant-Messaging-Dienstes "ICQ" zu kommen. Mit diesen Daten habe er Mitglieder aus den Kontaktlisten der jeweiligen Benutzerkonten angeschrieben.

Angeklagter äußert sich nicht zu den Vorwürfen

Die angeschriebenen Kontakte gingen davon aus, eine Nachricht von einem befreundeten Mitglied zu erhalten. In den Mitteilungen soll der Mann die Empfänger aufgefordert haben, als Anlage beigefügte Dateien zu öffnen. Dabei würde es sich angeblich um Fotos handeln.

Tatsächlich habe der Angeschuldigte jedoch Trojanersoftware verschickt, die sich auf dem Computer des jeweiligen Mitglieds selbst installierte. Über die von ihm gesteuerte Webcam gelangte der Angeschuldigte an Bildaufnahmen der Geschädigten. Der Mann hat sich bislang nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert. Das Jugendschöffengericht Düren wird über die Zulassung der Anklage entscheiden.

be/DAPD
 
 
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