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25. Januar 2011, 18:52 Uhr

Lottogewinn wird von Hartz IV abgezogen

Stell Dir vor, du gewinnst im Lotto - und die Arbeitsagentur kassiert. Laut einem Urteil des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen wird auch ein kleiner Lottogewinn auf die Bezüge von Hartz-IV-Empfängern angerechnet.

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Das Lottoglück bleibt Hartz-IV-Empfängern verwehrt - sie müssen sich ihren Gewinn auf die Leistungen anrechnen lassen© Federico Gambarini/DPA

Hartz IV-Empfänger bekommen auch einen kleineren Lottogewinn von ihren staatlichen Leistungen abgezogen. Der Gewinn werde als Einkommen angerechnet, entschied das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Das Geld, das ein Spieler jahrelang für Nieten ausgegeben haben mag, zählt nicht.

Ein Hilfsbedürftiger aus Bielefeld hatte in der Lotterie "Aktion Mensch" 500 Euro gewonnen. Er wehrte sich gegen die Anrechnung auf seine Hartz-IV-Leistungen in zwei Monatsbeträgen von 250 Euro und scheiterte in zwei Instanzen.

Ein Lotteriegewinn sei wie andere Glücksspielgewinne als Einkommen anzusehen, heißt es im Urteil. Er verringere die Hilfebedürftigkeit des Klägers. "Der Kläger hatte eingewandt, er habe seit dem Jahr 2001 945 Euro - zuletzt monatlich 15 Euro - in sein Los investiert", berichtete ein Sprecher. "Damit habe er unter dem Strich überhaupt keinen Gewinn, sondern Verluste erzielt." Dieses Argument ließen die Richter nur für den letzten Monatsbetrag gelten. Lediglich die dafür gezahlten 15 Euro durfte der Kläger vom Gewinn von 500 Euro abziehen. Der Rest wurde vollständig mit seinem Hartz IV-Satz verrechnet.

kng/DPA
 
 
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