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16. Februar 2009, 11:28 Uhr

Todesdrohung gegen Staatsanwalt

Der spektakuläre "Ehrenmord"-Prozess vor dem Hamburger Landgericht hat auch für den Staatsanwalt ein Nachspiel: In seinem Plädoyer hatte er die Höchststrafe für Ahmad O. gefordert - und die Richter waren seinem Plädoyer gefolgt. Bereits kurz nach dem Urteil erreichte den Vertreter der Anklage die erste Todesdrohung.

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Wegen Mordes an seiner 16 Jahre alten Schwester zu lebenslanger Haft verurteilt: Ahmad O.© Marcus Brandt/DPA

Nach dem Urteil im Hamburger "Ehrenmord"-Prozess ist eine anonyme Todesdrohung gegen den Staatsanwalt aufgetaucht. Das elektronische Schreiben sei am Freitag - dem Tag der Urteilsverkündung - bei der "Hamburger Morgenpost" eingegangen, sagte ein Polizeisprecher am Montag. Er bestätigte damit entsprechende Medienberichte. "Wir haben es geprüft, bewertet und unsere Rückschlüsse daraus gezogen. Zu Schutzmaßnahmen als solches werde ich aber keine Angaben machen."

Das Hamburger Landgericht hatte den 24 Jahre alten Angeklagten Ahmad O. wegen heimtückischen Mordes an seiner 16-jährigen Schwester zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seine Schwester am 15. Mai 2008 aus Wut über ihren westlichen Lebensstil durch einen Cousin auf einen Parkplatz locken ließ und sie nach einem Wortwechsel mit 23 Messerstichen tötete.

Nach dem Urteil war es zu tumultartigen Szenen im Gericht gekommen: Die Familie hämmerte gegen das Panzerglas, das den Zuschauerraum abtrennt, sie schrien den Richter an und attackierten später auch Journalisten. Bevor der Angeklagte aus dem Gerichtssaal geführt wurde, warf er einen Papierstapel in Richtung Staatsanwalt, wüste Beschimpfungen wie "Hurensohn" folgten.

Für den 24-Jährigen könnte dieser Abgang ein juristisches Nachspiel haben: Die Staatsanwaltschaft will bis Ende der Woche prüfen, ob sie Strafanzeige wegen Beleidigung stellt. "Grundsätzlich darf ein Angeklagter Emotionen zeigen - gerade wenn er ein lebenslanges Urteil bekommen hat. Aber Angriffe in dieser Massivität haben wir nicht erwartet und so auch noch nicht erlebt", sagte Möllers. "Das trifft uns schon - vor allem weil wir den Eindruck haben, dass es mehr um allgemeine Angriffe gegen Justiz und Staatsanwaltschaft ging."

Nach dem Abschluss des Prozesses hat einer der beiden Verteidiger sein Mandat niedergelegt. Das berichtete NDR 90,3. Aus Gründen der Schweigepflicht machte Anwalt Thomas Bliwier dazu keine näheren Angaben, ließ aber durchblicken, dass nicht das Urteil, sondern die folgenden Tumulte dafür ausschlaggebend waren, meldet der Sender. Direkt nach dem Richterspruch hatte Bliwier angekündigt, Revision einzulegen.

Die Hamburger Polizei ermittelt zudem wegen Diebstahls gegen Morsals Vater, wie ein Polizeisprecher bestätigte. Als er am Freitag an einer Mahnwache für seine ermordete Tochter vorbeigekommen war, hatte er eine dort aufgestellte große weiße Kerze auf die Straße geschleudert. Auch ein gerahmtes Foto von Morsal, das die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes am Eingang des Landgerichts postiert hatte, hatte er sich genommen.

DPA
 
 
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