Das oberste japanische Gericht hat am Freitag in letzter Instanz das Todesurteil gegen den Anführer der Aum-Sekte bestätigt. Damit kann die Hinrichtung elf Jahre nach dem Gasanschlag der Sekte auf die Tokioter U-Bahn vollzogen werden. Der 51-jährige, fast vollständig blinde Sektenchef Shoko Asahara wurde für schuldig befunden, zwölf Menschen getötet und tausende weitere bei dem Angriff im Jahr 1995 verletzt zu haben. Todesurteile werden in Japan durch Hängen vollstreckt. Die Strafvollzugsbehörden geben den Termin einer Hinrichtung in der Regel nicht vorher bekannt.
Asahara war 2004 wegen der Giftgasattacke und anderer Anschläge zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Nach Medienberichten ist damit der Rechtsweg für den früheren Führer der Aum-Sekte ausgeschöpft. Die Anwälte Asaharas hatten vor dem obersten Gericht Einspruch gegen eine Richterentscheidung vom März eingelegt, mit der ein Berufungsprozess abgewiesen wurde.
Soldaten mit Gasmasken durchkämmten U-Bahn-Tunnel
Die Sekte hatte 1995 das Nervengas Sarin in die U-Bahn in Tokio geleitet. Bei dem Giftgasanschlag 1995 waren zwölf Menschen getötet und tausende verletzt worden. Rund 5500 Menschen erlitten Vergiftungen. Manche trugen unheilbare Schäden davon. Der Anschlag hatte Japan zutiefst geschockt. Soldaten mit Gasmasken durchkämmten damals die U-Bahn-Schächte, um die in Zügen und auf Bahnhöfen zusammengesunkenen Menschen zu retten.
Die Aum-Sekte verstand sich als Hüterin einer absoluten Wahrheit und zählte einmal 40.000 Mitglieder. Nach den Anschlägen löste sie sich auf, sie wurde aber von ehemaligen Mitgliedern wiederbelebt. Die Gruppe wird von der Polizei überwacht.