8. November 2012, 18:37 Uhr

Bundestag kürzt Leistungen für Ex-Präsidenten

Die Affäre um Christian Wulff hat weitere Folgen: Der Haushaltsausschuss des Bundestags deckelt die Unterstützung für ehemalige Bundespräsidenten und Kanzler - aber nur für künftige Amtsinhaber.

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Die Einsparungen gelten nicht für Christian Wulff©

Die Sach- und Personalleistungen für ehemalige Bundespräsidenten und Ex-Kanzler sollen eingeschränkt werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestages beschloss am Donnerstag, dass Kanzler und Präsidenten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt künftig nur noch maximal vier Mitarbeiter in ihren Berliner Büros bezahlt bekommen. Um weitere Kosten zu sparen, sollen diese Büros in Gebäuden des Bundestags untergebracht werden. Die Einsparungen sollen aber erst für künftige Amtsinhaber greifen.

Die Geldbezüge, die 2013 für Ex-Präsidenten von derzeit 199.000 Euro auf 217.000 Euro im Jahr steigen sollen, werden nicht angetastet. Die Bundesregierung wird in dem Beschluss aber aufgefordert, im betreffenden Gesetz über die Ruhegelder das Wort "Ehrensold" durch den Begriff "Altersbezüge" zu ersetzen.

Die SPD wollte vor allem die Amtsausstattung des im Februar 2012 als Bundespräsident zurückgetretenen Christian Wulff beschneiden. Ein Antrag der Opposition sah vor, dass Staatsoberhäupter, die wie Wulff ihre erste Amtszeit vorzeitig beenden, nur noch so lange Anspruch auf Sach- und Personalleistungen haben, wie sie im Amt waren. Ein unbefristeter Anspruch sollte erst nach einer vollen Amtsperiode gelten.

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD, Carsten Schneider, sagte, eine Gleichbehandlung Wulffs mit seinen Amtsvorgängern sei nicht akzeptabel. Deshalb habe die SPD erstmals den Haushalt des Bundespräsidialamtes abgelehnt. Wulff war nach weniger als zwei Jahren im Amt zurückgetreten, weil die Justiz Ermittlungen gegen ihn aufgenommen hatte. Ihm waren unter anderem Urlaube mit reichen Freunden und ein günstiger Hauskredit vorgeworfen worden.

jar/DPA
 
 
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