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Landessozialgericht stellt klar: Kein Bürgergeld für Studierende

Studierende haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Das stellte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag in Celle veröffentlichten Urteil klar. Immatrikulierte Studenten seien auch dann vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen, wenn sie zeitweise nicht studieren. (L 11 AS 56/24)