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22. September 2007, 16:49 Uhr

Elf goldene Verhaltensregeln

Das Oktoberfest ist groß und unübersichtlich - kein Wunder, bei den vielen Gästen. Und nicht immer ist das richtige Verhalten für alle Besucher klar.

Auch feierwütige Menschen müssen sich beim Oktoberfest an Regeln halten© John MacDougall/AFP

Das Tourismusamt der Stadt München hat die elf wichtigsten Verhaltensregeln zusammengestellt, die einen unbeschwerten Besuch des Oktoberfestes garantieren sollten:

1. Jeder noch so schöne Volksfestabend geht einmal zu Ende. Zwischen 1.30 Uhr und 6.00 Uhr morgens ist der Aufenthalt nur Berechtigten erlaubt, Wohnwagenbereiche und Lagerplätze dürfen ohnehin nicht betreten werden.

2. Gefährliche Gegenstände haben hier nichts zu suchen. Dazu zählen Gas- und Pfeffersprühdosen und Waffen jeder Art.

3. Inlineskates, Skateboards und Roller sind tolle Spielgeräte, dürfen aber in den Besucherstraßen nicht benutzt werden. Fahrräder sind in den Abstellplätzen bei den Haupteingängen gut aufgehoben.

4. Die Notdurft ist ausschließlich in den vorhandenen Wiesn-Toiletten zu verrichten. Wo die zu finden sind, erklären die vielen Hinweisschilder.

5. Für Tiere gilt: "Wir müssen draußen bleiben." Blindenführhunde sind selbstverständlich ausgenommen.

6. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nach 20.00 Uhr nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Festplatz aufhalten. Im Bierzelt dürfen Kinder unter 6 Jahren in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person nur bis 20.00 Uhr bleiben.

7. Kinderwagen sind von Sonntag bis Freitag auf dem Festgelände bis 18.00 Uhr erlaubt. An Samstagen sind Kinderwagen auf der Wiesn generell untersagt.

8. Die Anlagen und Einrichtungen des Festplatzes sind nicht dafür da, bemalt, beschriftet oder beklebt zu werden.

9. Alkoholische Getränke sind auf dem Festplatz erhältlich, das Mitbringen ist nicht erlaubt.

10. Wilder Verkauf von Waren, private künstlerische Darbietungen und die Verteilung von Werbematerialien aller Art sind untersagt. Dies gilt auch für Betteln und Hausieren.

11. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird zur Zahlung eines Bußgeldes verdonnert. Im schlimmsten Fall kann es auch einen Platzverweis geben.

DPA
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
Clibanarius (23.09.2007, 16:25 Uhr)
Wie bitte?
"11. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird zur Zahlung eines Bußgeldes verdonnert. Im schlimmsten Fall kann es auch einen Platzverweis geben."
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Ein Platzverweis bei diesem erzwungenen und eralkoholtem Frohsinn soll schlimmer wie ein Bußgeld sein?:o)