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19. September 2010, 11:24 Uhr

Wie Urlauber über den Tisch gezogen werden

Kaum sind die Ferien vorbei, versuchen viele Bundesbürger verzweifelt, ihr teures Souvenir loszuwerden: Urlaubs-Wohnrechte, Ferienclub-Mitgliedschaften oder Timesharing-Modelle. Erst nächstes Jahr gibt es mehr Verbraucherschutz.

Timesharing, Urlaubs-Wohnrechte, Ferienclub-Mitgliedschaften, Timesharing-Modelle

Wohnungen zu verkaufen: Ferienimmobilie in Andalusien© Till Bartels

Vor allem auf den kanarischen Inseln, auf Malta oder Griechenland werden deutsche Touristen alle Sommer wieder mit windigen Investitionen über den Tisch gezogen. Was als Top-Investition angepriesen werde, sei in der Regel ein schlimmer Reinfall, warnt Andrea Sack, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum (evz) in Kiel. Käufer sitzen oft Jahre im Vertrag fest. Verkaufen geht nicht. Einbußen von einigen zehntausend Euro sind keine Seltenheit. Stiftung Warentest ordnet viele Geschäfte mit Wohnrechte- und Timesharing-Anbietern dem Grauen Kapitalmarkt zu und meint damit unseriöse, verlustreiche Geldanlagen.

Der Vertrieb dubioser Geschäftsmodelle an Touristen in Urlaubslaune floriere nach wie vor, so die Beobachtung von "test"-Experte Michael Bruns. Widerrufen und einfach aussteigen ist so gut wie unmöglich. Geltender Verbraucherschutz wird bislang trickreich ausgehebelt. Erst 2011 wird es mehr Schutz für Reisende geben. Bis dann soll eine EU-Richtlinie umgesetzt sein, die unter anderem ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, das Verbot von Anzahlungen sowie eindeutige Kündigungsfristen vorsieht.

Pauschalurlaub kommt billiger

Davon können die Urlauber, die diesen Sommer hereingefallen sind, nur träumen. Geködert mit Gewinnspielen an Strandpromenaden und mürbe gemacht durch aggressive Verkaufsgespräche, haben sie sich durch die Bank viel Geld aus der Tasche ziehen lassen. "So viel die EC- oder Kreditkarte hergab", schildert Sack die Verkaufsmethoden. Dafür kauften sie das zweifelhafte Recht, für einige Wochen im Jahr in einer Clubanlage, im Hotel, in Hausbooten oder Campingwagen Urlaub machen zu können - meist ohne die Objekte zu Gesicht bekommen zu haben. "Da werden oft um die 4000 Euro pro Jahr fällig, ohne Flug, Verpflegung und Nebenkosten", erläutert Sack. Ein komfortabler Pauschalurlaub ist dagegen viel billiger.

Was die meisten Käufer lockt, ist das Versprechen, das eigene Wohnrecht problemlos weltweit tauschen und so Traumurlaub in der Karibik, in den USA oder Mexiko machen zu können. Doch das klappe meist nicht wie erhofft, sagt Beate Wagner, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Garantiert sind dafür weitere Ausgaben, obwohl die Käufer nicht einmal Immobilieneigentümer sind. Sie müssen die laufenden Betriebskosten für die Anlage mitbezahlen, Aufnahme- und Tauschgebühren, Mitgliedsbeiträge, Verwaltung, Endreinigung, Strom, Kurtaxe, Wasser. Ein Vertrag kann finanzielle Verpflichtungen von jährlich vielen tausend Euro zusätzlich nach sich ziehen, je nach Modell.

Zwangsjacke für Käufer

Wer - wieder daheim und ernüchtert - aus dem Vertrag heraus will, hat in der Regel Pech. Ein Widerruf der Unterschrift ist nach geltendem Recht nur bei einer Vertragslaufzeit ab 3 Jahren möglich. Viele Verträge laufen deshalb nur über 35 Monate und drei Wochen. Erst danach sind Touristen die Last wieder los. Viel schlimmer ergeht es Urlaubern mit älteren Verträgen ohne feste Laufzeit. Wer da einmal drin steckt, zahlt lebenslang.

Die Urlaubswochen weiterverkaufen wie eine gebrauchte Immobilie ist praktisch unmöglich. Einen Zweitmarkt für Zeitwohnrechte gibt es nicht, auch wenn das beim Verkauf immer wieder erzählt wird. Timesharing sei kein gutes Geschäft, auch wenn es nicht nur unseriöse Anbieter am Markt gebe, betont Juristin Sack. Normale Ferien sind rechtlich besser abgesichert, flexibler und günstiger.

tib/APN
 
 
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