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30. Oktober 2008, 15:55 Uhr

R+V Versicherung will keinen Cent zahlen

Der Fall sorgte bereits im Vorfeld für Schlagzeilen: Nun lehnt die Versicherung R+V auch vor Gericht einen Vergleich über 500.000 Euro Schadensersatz samt Schmerzensgeld für eine klagende türkischstämmige Mitarbeiterin ab. Es geht um den Vorwurf der Diskriminierung wegen ihrer Schwangerschaft und Herkunft.

Versicherung, Diskriminierung, Schadensersatz, Schmerzensgeld

Sie sei wegen ihrer Schwangerschaft und wegen ihrer Herkunft diskriminiert worden, so die Mitarbeiterin der Versicherung R+V© Michael Probst/AP

Im Prozess um die Rekordsumme von 500.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Diskriminierung lehnt die Versicherung R+V jeden Vergleich mit ihrer Mitarbeiterin ab. Das Unternehmen habe die türkischstämmige Frau weder wegen ihrer Schwangerschaft noch wegen ihrer Herkunft diskriminiert, betonte dessen Rechtsvertreter Ulrich Volk am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden. "Wir werden wegen der Sache keinen Cent zahlen."

Der Wirtschafts- und Arbeitsrechtler Klaus Michael Alenfelder zeigte sich als Vertreter der R+V-Mitarbeiterin dagegen überzeugt, den Rechtsstreit zu gewinnen. Die Forderung der Frau setzt sich aus rund 433.000 Euro Schadensersatz als Ausgleich für Einkommenseinbußen und rund 44.000 Euro Schmerzensgeld zusammen. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht war im Februar gescheitert. Das Gericht will das Urteil am 18. Dezember verkünden.

Nachfolger sitzt auf ihrem Arbeitplatz

Der Fall hat vor allem wegen der Höhe der Forderung, aber auch wegen der Folgen für die Mitarbeiterin für Schlagzeilen gesorgt. Sie war im Verlauf der Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber lange krank. Laut Klageschrift war sie seit 2005 als Außendienst-Mitarbeiterin im baden-württembergischen Bad Saulgau beschäftigt. Als sie im folgenden Jahre eine Schwangerschaft bekanntgab, habe das Unternehmen einen Nachfolger eingestellt und ihm bessere Arbeitsbedingungen und ein höheres Gehalt zugebilligt. Die Klägerin sei auf einen Posten mit einem Bruchteil des Provisionsaufkommens in Bad Schussenried versetzt worden.

Die Anwälte der Frau sehen darin einen Verstoß gegen das seit rund zweieinhalb Jahren geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Frau sei wegen ihres Geschlechts und ihrer Herkunft diskriminiert worden. Bei der Verhandlung am Donnerstag kritisierte die Klägerin mehrfach den Verlust ihres ursprünglichen Arbeitsplatzes. Ihr Nachfolger sitze auf ihrem Arbeitsplatz und betreue ihre Kunden - das sind im Wesentlichen "gehobene Privat- und Firmenkunden", so ihr Anwalt. Sie sei zudem in einen Bezirk versetzt worden, der erheblich weniger Chancen auf gute Abschlüsse und damit auf Provisionen biete.

Bei gleicher Arbeit höheres Gehalt

Bei der Verhandlung am Donnerstag ging es vor allem um die Frage, wie hoch der mögliche Einkommensverlust der Frau ist und ob ihr Einkommen mit dem ihres Nachfolgers vergleichbar ist. Die Berechnung des Einkommensverlustes erwies sich als schwierig, weil die Versicherung der Mitarbeiterin seit dem gescheiterten Gütetermin für drei Jahre eine Gehaltsgarantie von 2500 Euro gewährt.

Alenfelder kritisierte vor allem, dass der Nachfolger der Frau bei gleicher Arbeit ein deutlich höheres Gehalt beziehe. Genannt wurden 65.000 Euro pro Jahr gegenüber nur 46.000 Euro für die Frau. Das sei ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot. Volk betonte, die Verträge der beiden Mitarbeiter seien nicht vergleichbar, vor allem wegen unterschiedlicher Möglichkeiten, Provisionen zu erhalten.

DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 25)
 
zaxxon (02.11.2008, 07:59 Uhr)
@Administrator
liebe/r Administrator, ihre deutung von unsachlichkeit ist schon spannend! habt ihr ein dickes buch in der red. in dem steht das dies oder das unsachlich ist?! die begründung "unsachlich" ist natürlich auch das meinungstotschlag argument schlechthin und kann auf jeden kommentar angewendet werden.
wer kann da schon wiedersprechen gegebenenfalls wiederstehen...auch wenn es ihnen egal ist, ich bin enttäuscht...so, und nun bitte wegen unsachlichkeit löschen...
Nursery (01.11.2008, 15:03 Uhr)
Keine Garantie....
Es gibt sicher ein Gesetz was Mutterschutz und die Garantie in dem Beruf wieder zurückzukommen.Aber die Realität sieht in Deutschland leider anders aus.In keinem Land wie in Unserem sind Lohnabstand zwischen Männern und Frauen derart eklatant.Ähnliche Werte sind nur noch in Griechenland und Bulagarien gravierender.Traurig, wo es zwischen den verlogenen Sprüchen der Politik den Lobbysten der Wirtschaft keine Alternative gibt.
Dazu sind Klagen gegen die Grahlshüter der Wirtschaft kaum Chancenreich.Die Justiz wird vorsorglich von der Politik zurückgepfiffen.
chrsor (01.11.2008, 00:58 Uhr)
Durchhalten R+V !
Zurück zur Sache: Letztendlich diskriminiert das AGG den deutschstämmigen, heterosexuellen, männlichen Christen, weil dieser per se gar nicht diskriminierbar ist. Für diejenigen hingegen, auf die mindestens ein Kriterium nicht zutrifft, soll das AGG offenbar zur Gelddruckmaschine werden. Wehret den Anfängen. Deshalb R+V: Durchhalten!
Clibanarius (31.10.2008, 14:42 Uhr)
Ein...
..."ohne" hinzufüg.
Crossbow (31.10.2008, 14:38 Uhr)
Stern-Kommentare und Zensur
Das gibt es schlicht nicht. Mir wurde hier noch nie! auch nur ein Beitrag zensiert. Im Gegensatz zum Beispiel zum Focus wo die Ablehnung von (sachlichen und höflichen) Kommentaren an der Tagesordnung und sehr häufig sind. Beispiel: das Zitat von Blüm 'Die Renten sind sicher' wurde mir (im Zusammenhang mit der Glaubwürdigkeit von Politikern als Verstoß gegen die Focus-Regeln zensiert und gestrichen.
Also hier auch mal großes Lob - an den Stern!
vegefranz (31.10.2008, 13:03 Uhr)
was soll das stern-bashing?
es gibt im gegensatz zum Stern zeitungen, da ist es mit der Meinungsfreiheit tatsächlich schlecht bestellt. Beispielsweise regiert hier beim TAGESSPIEGEL in Berlin der Zensor: In keinem Artikel wird mehr auf Nationalitäten von Messerstechern eingegangen. Kritische Beiträge - beispielsweise an der Rolle von Gysi in der DDR - werden ebenfalls gleich vom Zensor gestrichen.
Administrator (31.10.2008, 12:36 Uhr)
@zaxxon
Liebe/r zaxxon,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Da wir weder Ihr Geschlecht, noch Ihre Hautfarbe kennen, können wir Sie nur schwer deswegen diskriminieren :-)
Ansonsten war Ihr gelöschter Kommentar schlicht unsachlich.
Herzliche Grüße,
Ihre stern.de-Admins
gaga007 (31.10.2008, 11:52 Uhr)
zaxxon (31.10.2008, 9:36 Uhr) ...
... aus eig. Erfahrung ist bekannt, dass diese sog. Redakteure grundsätzlich nur die Kommentare nicht zensieren. die in ihr beschränktes Weltbild passen. Das recht auf freie Meinungsäußerung wird beschnitten, aber es darf niemand die sog. Pressefreiheit einschränken ... ob ein Kommentar beleidigend ist, kann doch nur der Angesprochene entscheiden und nicht ein Dritter, es sei denn, es handelt sich um Kommentare, die strafbare Inhalte haben. Dazu gehören aber sog. "Stammtisch-Kommentare" noch nicht. Es hat etwas mit Toleranz zu tun, um auch eine andere Sichtweise der Dinge zuzulassen. Aber diese Redaktion hat mit einem Henry Nannen nicht mehr gemeinsam - billiges Bild-Niveau heute !
Gisella (31.10.2008, 11:18 Uhr)
Verklagen
-ich hoffe doch nicht, dass sich amerikanische verhältnisse hier in deutschland durchsetzen werden???? Da verklagt jeder -jeden.Und -es geht immer nur um das grosse GELD.
sportartmakler (31.10.2008, 10:18 Uhr)
das ist nunmal so
wer länger ausfällt wird ersetzt. gerade bei versicherungen ist das auch nötig. der kundenstamm muß betreut werden sonst wars das ganz fix.
wenn ich dann noch so nen blödsinn hier lese dann wissen wir ja wo das geld versickert bei versicherungen. es gibt keine versicherungsberater, genauso wie der bankberater nicht existiert ( außer irgendwelchen flaschen vom verbraucherschutz ), sondern nur verkäufer. und wie bei jedem anderen greifbaren, materiellem produkt verdient der verkäufer daran oder sichert zumindest damit seinen arbeitsplatz.
wie wäre es mal mit meldungen über die jährlichen millonenfachen ( stückzahl ) schadenzahlungen bzw. abertausenden von kulanzzahlungen? nicht so reißerisch und polarisierend gelle?
 
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