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5. Februar 2010, 10:55 Uhr

Wenn der Fiskus nicht mehr klingelt

Wegen eines Mangels an Finanzbeamten entgehen dem deutschen Fiskus jedes Jahr mutmaßlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Doch hinter dem Fehlbestand an Steuerfahndern steckt möglicherweise sogar Absicht. Von Christoph Schäfer

Geld, Steuern, Schweiz, Finanzamt, Fiskus, Steuerfahnder, Umsatzsteuer, Steuer, Bundesrechnungshof

Schätzungen zufolge kostet der laxe Steuervollzug im Inland den Staat zwischen 50 und 100 Milliarden Euro© Picture-Alliance

Der Rummel um den Ankauf der sogenannten "Steuersünder-CDs" war riesig. Endlich konnte der deutsche Fiskus an jene Gelder heran, die von Unternehmen und Privatleuten an ihm vorbei ins Ausland transferiert worden waren. Die rechtlichen Bedenken beim Kauf der CDs wurden heftig, aber kurz diskutiert und schnell beiseite geschoben. Schließlich lockten "Einnahmen" in dreistelligr Millionenhöhe.

Leider aber kam bei dem Spektakel ein wichtiger Aspekt zu kurz. Der ganze Bohei ums Schwarzgeld im Ausland verstellte wieder einmal den Blick auf die klägliche Situation im Inland. "Die große Steuerhinterziehung findet hier statt, bei der Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer", sagt beispielsweise Reinhard Kilmer, hauptberuflicher Steuerfahnder in Bochum und zugleich Verdi-Experte für Steuerfragen. Ohne die Gesetze zu ändern, könnte der Staat 50 bis 100 Milliarden Euro pro Jahr mehr einnehmen, schätzt der 57-Jährige im Gespräch mit stern.de. Dazu müssten die Bundesländer lediglich mehr Personal einstellen, damit die um bis zu 30 Prozent unterbesetzten Finanzämter vernünftig arbeiten können.

"Da läuft es völlig aus dem Ruder"

Damit eines klar ist: Um den normalen Arbeitnehmer geht es dabei nicht. Den weitaus größten Teil seines Einkommens erzielt der durch seinen Lohn - und der wird direkt an der Quelle besteuert. Noch bevor der erste Euro auf dem Konto des abhängig Beschäftigten eingeht, hat sein Arbeitgeber die fällige Lohnsteuer an das Finanzamt überwiesen. Dabei gibt es kaum Chancen zu tricksen.

Bei großen Kapitaleinkünften und Betrieben sieht das völlig anders aus. Letztere werden umso häufiger außer der Reihe kontrolliert, je größer sie sind. Nach Aussage Kilmers werden große Konzerne etwa alle drei Jahre besonders geprüft, doch "die zahlen in Deutschland eh kaum was, weil sie ihre Gewinne größtenteils im Ausland versteuern". Die verborgenen Schätze stecken in den tieferen Ebenen.

Durchwink-Tage im Finanzamt

Hier sieht es, was Prüfungen angeht, ganz düster aus: Dem Steuerfahnder zufolge werden Mittelbetriebe statistisch gesehen nur alle 12 bis 18 Jahre kontrolliert. Kleinbetriebe sind nur alle 20-40 Jahre dran, Kleinstbetriebe wie beispielsweise eine Döner-Bude gar nur alle 50-100 Jahre. "Da läuft es völlig aus dem Ruder", so Kilmer. "Wenn in den Kleinstbetrieben mal ein Steuerprüfer war, dann knallen anschließend die Sektkorken, weil man weiß: Die nächsten zwei Generationen kommt keiner mehr."

Mit seiner Kritik steht der Verdi-Mann längst nicht alleine da. Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Dieter Engels, klagte bereits Mitte 2008 im "Spiegel" über "mangelnde Personalausstattung in vielen Ländern". Seine Behörde habe bei ihren Prüfungen festgestellt, "dass sich manche Finanzämter nicht anders zu helfen wissen als mit 'Grünen Wochen' und 'Durchwinktagen'". Die Konkretisierung lieferte Engels gleich mit: "Da werden Finanzbeamte angehalten, die Steuererklärung ohne Prüfung zu akzeptieren, um den Eingangsstau abzubauen. Gewissenhafte Staatsdiener werden schriftlich beruhigt, ihre Angst vor Strafvereitelung im Amt sei unberechtigt."

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Seite 2: Hohe Betrugsanfälligkeit, wenig Prüfungen
 
 
KOMMENTARE (10 von 43)
 
Slartibartfast (07.02.2010, 12:06 Uhr)
Jetzt Druck machen!
Für die ehrlichen Steuerzahler in unserem Land ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, auf die Politik massiven Druck auszuüben:

Denn jetzt, wo sich die Politik in Sachen Steuerfahndung profilieren will, besteht endlich die Chance, dass die chronisch unterbesetzten Finanzämter und Steuerfahndungen personell aufgestockt werden.

Denn der eigentliche Skandal ist doch, dass seit vielen Jahren der Allgemeinheit Steuergelder in geschätzter Höhe von 100 Mrd. Euro (Einkommens-, Körperschafts-, Umsatzsteuer usw.) im Jahr vorenthalten werden, die unsere klammen öffentlichen Haushalte dringend bräuchten.

Dazu müsste allerdings auch eine Fehlkonstruktion beseitigt werden: Die Länder sind für die Personalkosten der Beamten zuständig, erhalten aber nur einen kleinen Anteil an den Einnahmen aus effezienter Verfolgung von Steurhinterziehern. Dadurch kann es für ein Land durchaus opportun sein, "Leistungsträger" durch nachlässige Steuerprüfung als "Standortvorteil" anzulocken bzw. zu halten.
schwabing66 (05.02.2010, 19:06 Uhr)
Steuerfahnder in Hessen für verrückt erklärt
Wie die FR aktuell berichte, wurden 4 Fahnder
(aus einer Gruppe) aufgrund psychiatrischer Gutachten in den Ruhestand versetzt. Der betreffende Gutachter wurde jetzt wg. vorsätzlich falscher Gutachten verurteilt.
Was sagt der hess. Finanzminister dazu ?
Was nun, Herr Weimar ?
Mauro (05.02.2010, 18:32 Uhr)
...
Und ich habe selten einen Bericht über Steuern und das Finanzamt gelesen, der dermaßen korrekt ist!
Ikom (05.02.2010, 17:46 Uhr)
to swissmiss
Da haben Sie aber etwas nicht ganz richtig mitbekommen. Die Schweizer Behörden machen ja sicher eine Menge, da aber Steuerhinterziehung in diesem Land nicht strafbar ist, leisten sie dort auch keine Amtshilfe. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Landsleute in Bezug auf die Aufweichung des Bankgeheimnisses reagieren, sollten Sie sich vielleicht mal bei der leicht linken, gmässigten Tageszeitung www.tagesanzeiger.ch zu diesem Thema informieren. In diesem Zusammenhang werden Sie auch eine Menge darüber erfahren, wie Ihre Landsleute es mit den Menschen aus Deutschland halten. Zumindest so lange diese nicht nur ein paar Milliönchen vorbeibringen
Mauro (05.02.2010, 17:31 Uhr)
BayORH:
"Weiter zu TNr. 22: Steuerfestsetzung bei bedeutenden Einzelfällen
TNr. 23: Steuerfahndungsstellen der Finanzämter
.
Die Steuerfahndungsstellen ? und hier vor allem das Finanzamt München I ? können ihren Auftrag nur eingeschränkt erfüllen. Dies führt zu jährlichen Steuerausfällen von mindestens 34 Mio ?,
davon allein
24 Mio ?
im Großraum München."
- Subvention durch hingenommene Steuerhinterziehung
Mauro (05.02.2010, 17:29 Uhr)
BayORH:
" JB 2007 - Steuern und Steuerverwaltung
TNr. 22: Steuerfestsetzung bei bedeutenden Einzelfällen
.
Die Veranlagungsqualität bei Steuerfällen mit hohem Risikopotenzial ist mangelhaft und führt zu einem vorsichtig geschätzten Steuerausfall von mindestens 39 Mio ? jährlich. Die Auswahl gründlich zu prüfender Steuerfälle und der Personaleinsatz richten sich zu wenig am möglichen Steuermehrertrag aus. Ein Qualitätsmanagement ist in der Praxis noch nicht umgesetzt."
- das wenige Personal wird falsch eingesetzt
Corazito3333 (05.02.2010, 17:23 Uhr)
Der Knilch wieder
die wirklichen Verbrecher sind die Rentner oder die H4 Empfänger oder Otto Normalverbraucher die ihre Ersparnisse ins Ausland bringen. Das sind die Wirtschaftsverbrecher nicht die Banker, Unternehmer....... Die H4-Hetze funktioniert!!!
Mauro (05.02.2010, 17:23 Uhr)
BayORH:
"TNr. 26: Veranlagungsstellen für Körperschaften umorganisieren
.
Die Steuerverwaltung setzt ihre Arbeitskapazitäten falsch ein. Der ORH regt an, die Körperschaftsteuerstellen neu zu organisieren. Dadurch könnten 100 Mitarbeiter in die zu schwach besetzte Be­triebsprüfung umgesetzt werden."
- bewusst falscher Personaleinsatz
Mauro (05.02.2010, 17:21 Uhr)
BayORH:
" TNr. 25: Mängel bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer
.
In den Finanzämtern werden vorhandene Informationen über Sach­verhalte, die Grunderwerbsteuer auslösen, nicht ausreichend ver­wertet. Deshalb sind Steuerfestsetzungen unterblieben. Die Stich­proben des ORH führten zu Steuerfestsetzungen von über 1 Mio. ?."
- absichtlich verordnetet Desorganisation
- zu wenig Personal
Mauro (05.02.2010, 17:19 Uhr)
BayORH:
ORH-Bericht 2009: Beiträge zur Steuer
TNr. 24: Mangelhafte Besteuerungsverfahren bei Personengesellschaften
Grafik Einleitungstext
Ein-Euro-Münze aus der ein Stück
Bild: © Fineas/Fotolia.de


Bei der Feststellung der Gewinne oder Verluste großer Personen­gesellschaften verlassen sich die Finanzämter zu weitgehend auf deren freiwillige Mitarbeit. Ein maschineller Abgleich zwischen dem erklärten Gewinn und der Gewinnverteilung auf die Gesell­schafter unterbleibt wegen der unzureichenden IT?Unterstützung. Die Angaben der Gesellschaften werden deshalb häufig ungeprüft übernommen. Die Abhängigkeit der Finanzämter von der Mitwir­kung der Gesellschaften und deren Steuerberater birgt angesichts der hohen Verlustzuweisungen und der daraus resultierenden Steuervorteile unvertretbar hohe Risiken für die Steuereinnahmen des Staates. Es muss dringend Abhilfe geschaffen werden."
-zu wenig Personal
-nicht mal die IT funktioniert
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