stern.de für unterwegs
. .
Jobchance, Gehalt und Arbeitsrecht
RSS Mobil Wetter stern.de Blogs Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Günther Jauch
sternTV - Information und Unterhaltung mit Günther Jauch

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

 
9. Februar 2010, 09:50 Uhr

Deutschland wartet auf Hartz-IV-Urteil

Am Vormittag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Hartz-IV-Regelsätze. Millionen Deutsche werden betroffen sein. Es geht um die Frage, wie viel ein Mensch zum Leben braucht. Von Roman Heflik

Zoom
hartz IV, verfassungsgericht, urteil, regelsä,tze, Kindergeld, Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, hartz, Kinder

Spannung: Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Hartz-IV-Regelsätze© Uli Deck/DPA

Deutschland wartet auf eine Antwort: Bei welchem Einkommen kann der Mensch noch ein würdiges Dasein führen? Und mit wie viel Geld soll der Staat denjenigen helfen, deren Einkommen unter diesem Existenzminimum liegen? Die Antwort darauf sollen am Dienstag die Richter des Bundesverfassungsgerichts geben.

Aber werden die Richter wirklich ein Urteil sprechen, das alle Hartz-Empfänger betrifft?

Eigentlich wäre das nicht zu erwarten, denn angefangen hat alles mit der Frage nach den Leistungen für Kinder. Drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen hatten gegen die bestehenden Hartz-Regelungen für ihren Nachwuchs geklagt, weil ihnen die Kinder-Stütze ungerecht berechnet und zu knapp bemessen schien.

Absurde Rechnungen des Kinder-Bedarfs

So hatte die Regierung Schröder vor der Einführung der Hartz-Reformen anhand der sogenannten statistischen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe den Bedarf eines Erwachsenen genau aufgeschlüsselt. Dieser Regelsatz des Arbeitslosengelds II beträgt heute 359 Euro plus Kosten der Unterkunft. Für die Berechnung des kindlichen Bedarfs war man dagegen weit weniger genau: Kinder und Jugendliche erhalten ganz einfach einen Anteil der Erwachsenen-Stütze, so als wären sie kleine Erwachsene.

Je nach Alter beläuft sich dieser Anteil auf zwischen 60 und 80 Prozent der Sozialleistungen von Erwachsenen. Beim Bedarf zum Beispiel an Bekleidung könne man aber nicht so pauschal rechnen, argumentierten die klagenden Eltern: Während ein Erwachsener beispielsweise monatelang mit einem Paar Schuhe auskomme, würden ihre Kleinen alle paar Wochen aus den ihren herauswachsen. Auch Kostenpunkte wie Nachhilfe oder Mitgliedschaft in Sportvereinen würden von den Hartz-Leistungen nicht aufgefangen.

Dass deren Berechnung sich an Erwachsenen orientiert, hat teilweise absurde Folgen: So sind in den Leistungen für Kinder rund zwölf Euro für Tabak und Alkohol enthalten, aber null Euro für Windeln. Der Kreis der von diesen Regelungen Betroffenen ist riesig: Jedes sechste Kind unter 15 Jahren lebt in Deutschland von Arbeitslosengeld II.

Richter wollen eine grundsätzliche Entscheidung

Den Richtern am Landessozialgericht Hessen und dem Bundessozialgericht in Kassel erschien die Frage von grundlegender Bedeutung, da die knappen Hartz-IV-Sätze aus ihrer Sicht mehrere Grundrechte verletzen: Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar), Artikel 3 (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) und Artikel 6 (Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung).

Aus diesem Grund stießen die Richter ein sogenanntes konkretes Normenkontrollverfahren an und schalteten das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe ein. Bis dahin ging es im Wesentlichen also um die Regelleistungen für Kinder – und nicht für Erwachsene.

Doch im Oktober 2009 kündigte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Anhörung an, dass man eine grundsätzliche Entscheidung treffen wolle. Es solle erstmals über den "sachlichen Gehalt des Existenzminimums" entschieden werden. Auch die Konsequenzen für den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers seien noch ungeklärt, so Papier.

"Das könnte den Staat Milliarden kosten"

Beobachter gehen nun davon aus, dass sich das Gericht zu der gesamten Regelsatz-Problematik äußern wird, das heißt sowohl zur Berechnung als auch zu Höhe der Sozialleistungen für Erwachsene und Kinder.

Ein so weitreichendes Urteil sei ein "heißes Eisen", sagt Claus Schäfer, der Leiter des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. "Schließlich könnten höhere Regelsätze den Staat Milliarden-Summen kosten." So summierten sich die bereits jetzt geleisteten Zahlungen im vergangenen Jahr auf gewaltige 45 Milliarden Euro.

Trotzdem hält Schäfer eine Klärung für dringend nötig. Denn im deutschen Recht gebe es mehrere widersprüchliche Regelungen, mit welcher Summe der Bedarf eines Menschen eigentlich gedeckt sei. Hartz IV lege dieses Minimum für Kinder je nach Alter auf maximal 287 Euro fest, während sich das Kindergeld nach der Anzahl der Kinder richte und maximal 215 Euro betrage. Dieses Kindergeld erhalten Menschen mit einem Einkommen zusätzlich zu ihrem Lohn, während Hartz-IV-Empfängern die Beträge von ihrem Hartz-Geld abgezogen werden.

Erwerbstätige werden bei Existenzminimum bevorzugt

Dabei behandelt der Staat laut Schäfer Erwerbstätige deutlich großzügiger als Arbeitslose, wenn es um die Ansprüche zum Lebensunterhalt geht. "Wer aber als Erwerbstätiger statt des Kindergelds den steuerlichen Kinderfreibetrag wählt, ist ab einer gewissen Einkommenshöhe im Vorteil", sagt Schäfer. Dieser Kinderfreibetrag liege bei 502 Euro im Monat, "und damit sogar höher als der Hartz-IV-Satz für Erwachsene". Es sei widersinnig, dass der Staat demjenigen, der sowieso schon Geld verdiene, auch noch ein höheres Existenzminimum zugestehe.

Noch einen weiteren Widerspruch kenne das deutsche Recht: So habe das Bundesjustizministerium für den Fall einer Einkommenspfändung einen Mindestbetrag festgelegt, der dem Arbeitnehmer zum Bestreiten seines Lebensunterhalts verbleiben muss. Diese Pfändungsfreigrenze liegt bei 980 Euro. Der Gesetzgeber räume dem Arbeitenden also wiederum ein viel Höheres Minimum zu Leben ein, als es das bei einem Arbeitslose tue.

Den Richter bleibt nur ein schmaler Spielraum für ihre Entscheidung. Denn sie können die Regelsätze nicht einfach nach oben schieben, ohne das gesetzliche Lohnabstandsgebot zu verletzen. Damit es sich für Sozialhilfe-Empfänger überhaupt noch lohnt, eine Arbeit anzunehmen, sollen diesem Gebot zufolge Sozialleistungen immer unter dem Einkommen der untersten Lohngruppen am Arbeitsmarkt liegen.

"Nicht auf Euro und Cent korrigieren"

Joss Steinke vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erklärt das Problem: "Erhöht man die Regelsätze, steigt dadurch auch die Zahl der Leistungsempfänger." Denn schlecht verdienende Arbeitnehmer würden dann eher staatliche Leistungen in Anspruch nehmen als zu arbeiten. Doch was geschieht, wenn sich Deutschland in manchen Branchen zu einem Niedriglohnland entwickelt, wie Ingrid Schmidt, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, meint? Im besten Fall liefern die Verfassungsrichter auch darauf eine Antwort.

Den Richtern dürfte allerdings klar sein, dass eine Entscheidung, die schlicht höhere Regelsätze festlegt, den Staat Milliarden kosten wird, während der gerade immer neue Rekordschulden anhäuft. Wahrscheinlich ist daher, dass die Juristen das Problem, einen gerechteren Sozialhilfe-Satz zu finden, an die Politik zurückspielen werden. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) schwant daher: "Es mehren sich die Anzeichen, dass das Bundesverfassungsgericht uns aufgibt, die Methode der Berechnung aller Regelsätze zu ändern." Dabei scheint das Verfassungsgericht der Regierung allerdings relativ freie Hand lassen zu wollen. Gerichtspräsident Papier kündigte bereits an, man werde den Gesetzgeber "nicht auf Euro und Cent korrigieren".

Klar ist, dass mit dem Urteilsspruch aus Karlsruhe die Hartz-IV-Diskussion noch lange nicht beendet sein wird. Im Gegenteil: Bis sich Ministerialbürokratie, Parteien und Lobbyverbände auf die richtige Berechnung geeinigt haben, werden wieder Wochen ins Land gehen.

Von Roman Heflik
KOMMENTARE (10 von 51)
 
McKay (10.02.2010, 01:24 Uhr)
Ich bin ein Schmarotzer...
Wie so viele es ja sagen, bin ich ein Schmarotzer!
Nach meiner Bundeswehrzeit (8Jahre) habe ich mein Abi nach-geholt und obwohl ich ja Geld von der Bundeswehr bekommen habe (übergangsgeld) bin ich auch noch in der 4Fach-Schicht arbeiten gewesen.
Dann ist das mit den Notleidenden Banken passiert und aufgrund der Kurzarbeit wurde mein Vertrag nicht verlängert und als Ex-Soldat hatte ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Seit dem schlage ich mich mit den JobCenter rum.
Ich habe auch "Gelegenheitsjobs" angenommen und versucht wieder einen anständigen Arbeitsplatz zu finden (mehr als 100 Bewerbungsmappen verschickt ohne die Mails zu zählen), aber Hilfe von der ARGE (JobCenter) habe ich nie bekommen. Aufgrund das ich auch Praktikas gemacht habe wurde mir einfach mal das Geld gesperrt. Zwischenzeitlich hatte ich so viel Minus auf der Bank, das haben manche Arbeiter im ganzen Jahr nicht als Einkommen.
Die kosten gehen schließlich weiter und aller Verträge kann man leider nach dem Deutschen Gesetz nicht von heute auf Morgen (auch als Hartz4 Empfänger) kündigen.
Momentan kann man es leider einfach Vergessen einen Arbeitsplatz als Fachkraft (Industriemechaniker) mit Abi zu finden. Entweder man ist Überqualifiziert oder man hat keine Berufserfahrung (da ich ja Deutschland am Hindukusch verteidigt habe, sorry das ich das gemacht habe, denn alle die jetzt schreien haben meist noch nicht einmal Sozialdienst gemacht).
Das JobCenter bietet mir aber auser als Terror nichts!
Seit vier Monaten auch wieder kein Geld da ich ja eine zu große Wohnung hatte und umziehen musste, aber das neue Amt mit immer mehr Papier mir mein Hartz4 nicht zahlen will. Nicht die Wohnung, es geht um die 350?!
Scheinbar geht das nur über das Gericht.
Die JobCenter sollten sich mal ENDLICH um Arbeitsplätze kümmern und diese vermitteln, aber da ist seit einem Jahr bei mir noch nie etwas von denen gekommen.
Ich wollte sogar ins Ausland, in der Schweiz war ich auch schon, über eine Zeitfirma aus Deutschland, außer das ich ausgenutzt wurde und bis Heute noch kein Geld bekommen habe ist nichts passiert, ach doch, eins ist passiert, das JobCenter hatte wiedereinmal nicht gezahlt weil ich ja Arbeit hatte!
Und Rechtschutz habe ich auch keinen, wie denn auch, ohne Geld?
Das Sozialgericht entscheidet meist erst in Monaten und in solchen Fällen gar nicht.
Hätte ich mein Geld behalten können (Sozialabgaben usw.) als ich noch einen Job hatte, würde es mir jetzt besser gehen und müsste mich nicht mit irgend einem JobCenter Angestellten unterhalten.
Übrigens ich hatte 2008 fast 1900? pro Monat an Abgaben an den Staat... Steuer, (auch Rente die ich nie bekommen werde). Da ich ja zwei Arbeitsplätze hatte, einmal die Bundeswehr und einmal die vier Fach-Schicht.
Und ich Studiere (hatte ich, da ich mir das nicht mehr leisten kann) auch noch dazu auf eigene Kosten an einer Fernhochschule.
JA! Wir Schmarotzer! Und zum Glück, habe ich ja kein Kind (ich hätte gern eins) denn ich wüsste nicht wie ich das momentan durchfüttern soll.
Mir geht es also nicht nur darum das 350? einfach zu wenig sind, es geht mir darum das diese JobCenter endlich einma Sozial sind und nicht ... (darf man hier ja nicht nennen).
ICH WILL EINEN ARBEITSPLATZ und nicht HARTZ4, doch wenn ich es brauche verlange ich das mir auch geholfen wird und nicht nur das ich Terrorisiert werde!
minischlumpf (09.02.2010, 14:08 Uhr)
@ Sternredaktion
Danke für die Antwort.
Ist hier halt alles ein bisschen unübersichtlich, da es leider keine Baumstruktur gibt.
Administrator (09.02.2010, 11:47 Uhr)
@ Mikeorganizer
Sie können Ihre Meinung hier frei udn offen posten - aber Sie müssen sich an die Regeln halten und die untersagen Beleidigungen und fordern sachliche Formulierungen.
Administrator (09.02.2010, 11:46 Uhr)
@minischlumpf
Ihr Beitrag war eine Antwort auf einen gelöschten Post. Um den Kontaxt nciht zu verfälschen nehmen wir neben den Postings auch immer die sich darauf beziehenden Antworten raus.
Redaktion (09.02.2010, 10:52 Uhr)
Hartz-IV-Berechnungen
Liebe User,

unter Ihnen gab es in dieser Diskussion einige Fragen zur Anrechnung des Kindergeldes bei Hartz-IV-Empfängern. Zur Klarstellung deshalb hier noch mal eine ausführliche Erläuterung:



Das Kindergeld wird auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet, die Regelsätze also entsprechend gekürzt. Nur die gekürzten Leistungen werden von den Arbeitsgemeinschaften (Argen) an die Hartz-IV-Empfänger ausgezahlt. Das Kindergeld wird dagegen gesondert von der Familienkasse gezahlt.



Alle Beträge, wie wir in der Strecke "Alle Fakten zu Hartz IV" oder auch in den diversen anderen Artikeln genannt haben, sind Leistungen der Arge, die bereits um Kinderleistungen gekürzt wurden. Die Leistungen der Familienkasse kommen noch hinzu.

Herzliche Grüße,

Ihre stern.de-Redaktion
Dudu (09.02.2010, 10:39 Uhr)
@nightmare_online (09.02.2010, 10:14 Uhr)
Das Kindergeld wird tatsächlich ausgezahlt, dafür wird aber das Sozialgeld reduziert.
Also Sozialgeld 251 Euro
Kindergeld 164 Euro
Familienkasse zahlt tatsächlich auf das Konto der Familie 164 Euro
Das Jobcenter zahlt tatsächlich 251 minus 164 Euro also 87 Euro aus.
Der Empfänger bekommt also Zahlungen von 2 Kassen, Jobcenter und Familienkasse, so dass das tatsächliche Einkommen wieder bei 251 Euro liegt. Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen.
Sozimod (09.02.2010, 10:38 Uhr)
BND bitte eingreifen!
Wiedrholt hat die SPD/CDU/CSU/die Grünen
Gesetze gegen unsere Verfassung durchgesetzt. Wiederholt wurden sie von den höchsten Gerichten zurückgepfiffen.

Der Bundespräsident( Köhler) hat dieses Verfassungsfeindliche Gesetz unterschrieben.

Bitte Herr Köhler treten sie zurück!

Frau Merkel bitte treten sie als Kanzlerin zurück.

Bitte an alle CDU/CSU, die Grünen, SPD Mitglieder fordern sie neue Spitzen.

Für ein soziales, friedliches und vor allem solidarisches Leben in Deutschland-Europa!

Danke!
auwei (09.02.2010, 10:28 Uhr)
Weiteres Geschwafel überflüssig
...das Gericht hat gesprochen. Und die Koalition der Unwillligen wird sich überlegen müssen, wie sie die entsprechenden Gelder auftreiben will - nach FDP-Logik geht das wohl nur über weitere Steuersenkungen. Ich müsste lügen, wenn ich behaupten würde, ich wäre traurig über die Entscheidung - wir müssen wohl noch deutlicher spüren, wie teuer (in Teilen gewollte) Arbeitslosigkeit ist. .
minischlumpf (09.02.2010, 10:27 Uhr)
@ vegefranz
Ich lade Sie gerne mal ein, den richtigen Alltag eines ALG II Beziehers zu beobachten.

Aber vorsicht, es könnte sein, daß Ihr Weltbild vom "schmarotzenden, faulen, fernsehguckenden" Hilfeempfänger ins Wanken gerät und ich weiß nicht, ob Sie dies verkraften würden.
chaom (09.02.2010, 10:22 Uhr)
na mehr bekommen Sie hoffentlich nicht.
Aber getan werden muss etwas. Diese Flut von Anzeigen muss endlich aufhören.

Klarere Regelungen!
MEHR ZUM ARTIKEL
Hartz-IV-Rechner Ermitteln Sie Ihre Bezüge

Streit um Hartz IV: Bei stern TV ging es um die Frage, ob die Regelsätze zum Leben reichen. Wollen auch Sie Ihren Hartz-IV-Anspruch überprüfen? Wollen Sie wissen, ob Sie zusätzliche Leistungen bekommen können? Kein Problem - mit ein paar Eingaben können Sie Ihren Bedarf online ermitteln. mehr...

 
Parnerangebot Experteer Experteer Ihre Karrierechance mit Experteer

Diskreter Zugang zu 5.000 Headhuntern. Europaweite Stellenauswahl ab 60.000. mehr

 
 
 
stern.de in Social Networks
 
Mobil
 
Widgets
 
 
Adobe Flash Player