Nach der Reform ist vor der Reform: Auf stern.de diskutieren der linke Ökonom Rudolf Hickel und der neoliberale Kollege Johann Eekhoff über die Folgen des Hartz-Urteils und menschenwürdige Jobs.
Der Urteilsspruch lässt nichts an Deutlichkeit vermissen: Die Vorschriften, die die Regelleistungen im Rahmen von Hartz IV für Erwachsene und Kinder bisher definieren, sind ohne wenn und aber verfassungswidrig. Zugleich wird die Aufgabe des "Grundrechts auf die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums" nach Artikel 1 GG definiert: Es "sichert jedem Hilfsbedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind". Dem Bundesverfassungsgericht sei großer Dank.
Während sich die Politik in dieser Frage blamiert hat, sorgen die Grundgesetzwahrer für Gerechtigkeit. Diese Ohrfeige sitzt. Denn die Politik hat bisher mit statistischen Pseudomethoden und veralteten Daten immer wieder versucht, dieses ableitbare Existenzminimum dem haushaltspolitischen Opportunismus zu opfern.
Mit dem heutigen Regelsatz von 359 Euro, dem Zahlungen für die Unterkunft hinzugefügt werden, ist das Minimum einer finanziellen Basis für ein menschenwürdiges Leben nicht gesichert. Bei den bisherigen Abschlägen für Kinder (unter sechs Jahren 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro) und zwischen 14 bis 18 Jahren 80 Prozent (287 Euro) offenbart sich die Willkür allerdings nie durch Überschreitung, sondern Unterschreitung des durch einen angemessenen Warenkorb bestimmten Existenzminimums für Kinder.
Vielfach ist auf die Perversion in Folge dieser prozentualen Abschlagsarithmetik hingewiesen worden. In vielen Bereichen - vor allem der Teilnahme an den Bildungseinrichtungen - ist der Finanzierungsbedarf bei Kindern vergleichsweise höher als bei Erwachsenen. Ärgerlich ist auch, dass der Anteil an Ausgaben für Zigaretten mit einem Abschlag den Kindern zugerechnet wird. Diesem Zynismus der Politik hat das Bundesverfassungsgericht ein Ende gesetzt. Jetzt müssen zeitnah und angemessen die Bedarfssätze ermittelt und fixiert werden.
Dieses Urteil sollte zum Anlass genommen werden, die gesamte Hartz IV-Regulierung auf den Prüfstand zu stellen. Dabei stehen zwei Kritikpunkte im Vordergrund: Ist die Zumutbarkeit prekärer Jobs, die auch noch ein Lohndumping verstärken, mit der Menschenwürde vereinbar? Ist es verfassungsrechtlich zulässig, die Empfänger dieser sozialen Leistungen erst einmal durch einen Verzicht auf Vermögen - bis zu einem verleibenden Rest-Schonvermögen - arm zu machen? Jedenfalls hat dieses Urteil sozialer Vernunft Folgen für andere Vorgaben zum Existenzminimum. Zu überprüfen ist, ob der Grundfreibetrag bei der Lohnsteuer mit derzeit 8004 Euro (Alleinstehende) dem verfassungsrechtlich reklamierten Prinzip der Existenzsicherung entspricht.
Zur Person Rudolf Hickel war bis 2007 Professor Politische Ökonomie mit dem Schwerpunkt Öffentliche Finanzen an der Universität Bremen und ist seit 2001 Direktor des Instituts Arbeit und Wirtschaft (IAW). Der Ökonom ist Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat von Attac.
Zur Person Johann Eekhoff ist ist Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln. Er ist Mitglied des Kronberger Kreises, dem wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, sowie Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.