Blitzt es im Straßenverkehr, kann es schnell teuer werden. Doch gibt es eigentlich auch Situationen, in denen trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Strafe droht?
Kein Knöllchen Blitzer ohne Folgen: In diesen Situationen kann ein zu hohes Tempo gerechtfertigt sein

Beim Rasen geblitzt? In diesen Situationen darf zu schnell gefahren werden
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Blitzt es im Straßenverkehr, kann es schnell teuer werden. Doch gibt es eigentlich auch Situationen, in denen trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Strafe droht? Blitzt es im Straßenverkehr, kann es schnell teuer werden. Doch gibt es eigentlich auch Situationen, in denen trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Strafe droht? Die einfache Antwort: Ja. Für einen straffreien Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften muss ein sogenannter „Rechtfertigender Notstand" gegeben sein. Quasi ähnlich wie bei der Notwehr. Der Rahmen hierfür wird in §34 des Strafgesetzbuchs (StGB) und in §16 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgelegt. Vereinfacht erklärt, steht darin: Es muss eine gegenwärtige „Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" vorliegen. Wichtig: Es ist notwendig, dass die Gefahr nicht anders abwendbar ist. Wäre beispielsweise ein Notarzt eine Alternative, so wäre der Verstoß rechtswidrig. Auch muss „das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich" überwiegen. Der Grund für den Verstoß muss also die entstehende Gefahr klar überwiegen. Der Verstoß muss weiter ein sogenanntes „angemessenes Mittel" darstellen. Das gewählte Mittel, also beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, muss geeignet sein, die Gefahr abzuwenden. Tritt ein Notfall außerhalb des Autos auf, ist in der Regel ein Notarzt zu rufen. Befindet man sich jedoch bereits auf der Fahrt, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Sonderfall gerechtfertigt sein. Eine Garantie für eine Straffreiheit gibt es jedoch nicht. Am Ende entscheidet im Zweifel das Gericht – je nach Fall.
Blitzt es im Straßenverkehr, kann es schnell teuer werden. Doch gibt es eigentlich auch Situationen, in denen trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Strafe droht? Blitzt es im Straßenverkehr, kann es schnell teuer werden. Doch gibt es eigentlich auch Situationen, in denen trotz einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Strafe droht? Die einfache Antwort: Ja. Für einen straffreien Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften muss ein sogenannter „Rechtfertigender Notstand" gegeben sein. Quasi ähnlich wie bei der Notwehr. Der Rahmen hierfür wird in §34 des Strafgesetzbuchs (StGB) und in §16 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgelegt. Vereinfacht erklärt, steht darin: Es muss eine gegenwärtige „Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" vorliegen. Wichtig: Es ist notwendig, dass die Gefahr nicht anders abwendbar ist. Wäre beispielsweise ein Notarzt eine Alternative, so wäre der Verstoß rechtswidrig. Auch muss „das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich" überwiegen. Der Grund für den Verstoß muss also die entstehende Gefahr klar überwiegen. Der Verstoß muss weiter ein sogenanntes „angemessenes Mittel" darstellen. Das gewählte Mittel, also beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, muss geeignet sein, die Gefahr abzuwenden. Tritt ein Notfall außerhalb des Autos auf, ist in der Regel ein Notarzt zu rufen. Befindet man sich jedoch bereits auf der Fahrt, kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Sonderfall gerechtfertigt sein. Eine Garantie für eine Straffreiheit gibt es jedoch nicht. Am Ende entscheidet im Zweifel das Gericht – je nach Fall.