Wer einen Joint raucht und tags darauf Auto fährt, darf nicht ohne weiteres mit einer Geldbuße oder einem Fahrverbot bestraft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Autofahrers entschieden, der am Abend eine Haschischzigarette geraucht und sich 16 Stunden später ins Auto gesetzt hatte. Der - unter Umständen noch Wochen später mögliche - Nachweis von Cannabiswirkstoffresten im Blut allein reiche nicht für eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03 - Beschluss vom 21. Dezember 2004)
Der Mann war am Tag nach dem Drogenkonsum wegen einer anderen Sache ausgerechnet zur Polizei gefahren. Die Beamten stellten bei ihm körperliche Auffälligkeiten fest und überredeten ihn zu einem freiwilligen Urintest, bei dem Spuren des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter festgestellt wurden. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels.
Das Karlsruher Gericht hob das Urteil auf. Nach den Worten einer Kammer des Ersten Senats ermöglicht der technische Fortschritt inzwischen den THC-Nachweis im Blut, selbst wenn mehrere Tage oder sogar Wochen seit dem Konsum vergangen sind. Deshalb könne von einem THC-Rest im Blut nicht mehr automatisch darauf geschlossen werden, dass der Betroffene eingeschränkt fahrtüchtig gewesen sei. In der Wissenschaft werde hier ein Grenzwert von rund einem Nanogramm pro Milliliter angenommen.