Rund zwei Drittel aller Erstzulassungen in Deutschland sind gewerblich. Bei Elektroautos gibt es dazu aktuell lohnende Prämien, die der Staat bei der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs zuschießt. Ab September ist das vorbei – denn dann erhält man die Gelder nur noch, wenn man ein Fahrzeug privat zulässt. Gewerbekunden gehen leer aus.
Aber auch für Privatpersonen wird es langsam eng. Denn Anfang 2024 sinkt für sie die Prämie von aktuell 4500 Euro deutlich auf 3000 Euro. Wer also die Anschaffung eines Neuwagens mit Elektroantrieb plant, sollte das nicht mehr allzu lange aufschieben.
Ab September gilt außerdem die neue Abgasnorm Euro 6e. Das betrifft aber zunächst nur Hersteller, die neue Fahrzeuge homologieren wollen. Erstzulassungen von Bestandsfahrzeugen betrifft die neue Norm erst ab September 2024 – bis dahin muss man sich darüber noch keine Sorgen machen.
Euro 6e gilt als letzte Stufe der aktuellen Norm. Abgelöst wird sie künftig von Euro 7. Dann sind die Grenzwerte noch strenger, sodass sogar die Batterien von Elektroautos betroffen sind. Erstmals müssen Hersteller dann eine Mindesthaltbarkeit von Akkus garantieren – denn auch ein zu frühes Ableben der Zellen belastet die Umwelt sehr. Sobald Euro 7 in Kraft tritt, muss der Akku nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern noch mindestens 70 Prozent seiner ursprünglichen Leistung liefern. Mit einem Inkrafttreten ist vor Mitte 2025 aber nicht zu rechnen – wenn es überhaupt so schnell geht.
Zulassung von Fahrzeugen – jetzt auch ohne Amt!
Weitreichender ist zunächst die Neuerung bei der Zulassung von Fahrzeugen. Denn ab dem 1. September startet die letzte Stufe der "internetbasierten Fahrzeugzulassung", kurz "i-Kfz" in Deutschland. Damit ist es dann nicht nur möglich, Fahrzeuge über das Internet rund um die Uhr zuzulassen, sondern auch eine Abmeldung, Wiederzulassung, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel, Tageszulassung und Beantragung von Sonderkennzeichen durchzuführen. Das Angebot richtet sich ab September auch an Autohäuser, sodass man beim Autokauf theoretisch gleich vom Hof fahren könnte.
Denn die letzte Stufe von "i-Kfz" ermöglicht erstmals die sofortige Inbetriebsetzung. Das bedeutet konkret: Sobald eine Zulassung über "i-Kfz" erfolgreich verlief, darf das Fahrzeug mit den Nummernschildern und dem digitalen Zulassungsbescheid sofort fahren. Plaketten und Fahrzeugdokumente schicken die Ämter dann binnen weniger Tage nach.
Die jeweiligen Internetseiten für die Zulassung in Ihrem Kreis finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Landesbehörden, da die Umsetzung der Online-Fahrzeugzulassung den Bundesländern und Kommunalverwaltungen obliegt. Diese sind ab dem 1. September dazu verpflichtet, die entsprechenden Portale zur Verfügung zu stellen.