B196, Wohnmobile, EU-weites Fahrverbot Gleicher Lappen, mehr Möglichkeiten: Was sich schon bald am Führerschein ändern soll

Führerschein: Frau auf Motorrad
Wer die Schlüsselzahl B196 im Führerschein hat – also Leichtkrafträder bis 125 km/h fahren darf – kann dies bald wohl europaweit tun. Auch beim Autoführerschein könnte sich etwas ändern.
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Die EU arbeitet an neuen Führerschein-Richtlinien, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden sollen. Die Änderungen würden vieles erlauben, was derzeit verboten ist – und Verkehrssünder umfassender bestrafen.

Wie der ADAC berichtet, soll sich noch in diesem Jahr einiges am Führerschein ändern. Denn die EU überarbeite die "3. Führerscheinrichtlinie grundlegend" und wolle den Nachfolger noch 2023 auf die Straße bringen. Ziel soll es sein, einheitliche Regeln für EU-Bürger zu finden, die den vielen Unterschieden zwischen den Ländern endlich ein Ende setzen. Sollte die EU alle Änderungswünsche in die Tat umsetzen, würde das neue Möglichkeiten für Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis eröffnen, sich aber auch auf Strafen auswirken.

Es heißt, die EU wolle die zulässige Gesamtmasse für Klasse B, also den Autoführerschein, von derzeit 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen erhöhen. Das würde sich insbesondere auf Wohnmobile auswirken, da viele Fahrzeuge das derzeitige Limit leicht überschreiten und damit die Erlangung einer neuen Führerscheinklasse erfordern. Zwar würde die neue Gesamtmasse lange nicht alle gängigen Camper einschließen, die Auswahl wäre dennoch wesentlich größer.

Neuer Führerschein soll auch digital kommen

Eine weitere Änderung soll die Schlüsselzahl B196 betreffen. Dabei handelt es sich um den "kleinen Motorradführerschein", der erst seit einigen Jahren existiert und unter bestimmten Bedingungen ohne Prüfungen von Inhabern eines Autoführerscheins bei der Fahrschule gemacht werden kann. Bislang gilt, dass die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 ccm zu fahren, nur in Deutschland greift. In anderen Ländern ist es hingegen schwammig: Spanien erlaubt Autofahrern generell, ein Leichtkraftrad zu fahren, anderswo benötigt man ganz klassisch mindestens Klasse A1.

Was LKW- und Busführerscheine betrifft, also die Klassen C und D, will die EU das Mindestalter auf 18 Jahre senken. Bisher darf C erst mit 21 gemacht werden, D sogar erst ab 24 Jahren. Offenbar versucht die EU auf diesem Wege, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken – denn LKW- und Busfahrer sind derzeit rar.

Im Zuge der neuen Richtlinie plant die EU außerdem, den Lappen endlich digital zu machen – sprich den Nachweis der Fahrerlaubnis so aufs Smartphone zu bringen, dass das Öffnen einer App in einer Polizeikontrolle ausreicht. Einen ähnlichen Vorstoß hatte Deutschland bereits vor einiger Zeit unternommen, scheiterte jedoch an dessen Umsetzung.

EU-weite Fahrverbote möglich

Für Fahrschüler könnte sich ebenfalls etwas ändern, denn die neue Richtlinie sieht vor, dass die praktische Ausbildung erst dann beginnen solle, wenn der theoretische Teil mit einer erfolgreichen Prüfung abgeschlossen wurde. Gleichzeitig möchte man Fahrschulen die Möglichkeit bieten, Teile der Ausbildung in Simulatoren zu fahren. Zuletzt sieht die EU vor, dass Führerscheinneulinge nach einem Jahr zu seinem sogenannten "Refresher-Kurs" zurück in die Fahrschulen sollen. Das soll die Unfallzahlen junger Menschen senken.

Was Strafen betrifft, soll der Aufenthaltsort keine Rolle mehr spielen. Heißt: Ein Fahrverbot, welches in Italien ausgesprochen wurde, würde dann auch in Deutschland gelten und andersrum. Dafür sollen die nationalen Punktesysteme angeglichen werden und eine europaweite Datenbank die Führerscheindaten speichern.

Bis es soweit ist, könnte es aber noch etwas dauern – auch wenn die EU ein klares Ziel vor Augen hat. Denn selbst wenn die neue Richtlinie steht, muss sie der Bundestag erst noch bestätigen und anschließend in nationales Recht überführen.