Wer seinen Führerschein hat, wird nicht proaktiv über neue Regeln im Straßenverkehr informiert. Dabei verändert sich der Schilderwald: Alte Zeichen verschwinden, neue kommen dazu – und als Autofahrer sollte man im Idealfall auch immer wissen, was zu tun ist. Doch in der Praxis sieht das anders aus. Seit 2020 gibt es nun schon das sogenannte Verkehrszeichen 277.1. Wissen Sie, was hier gilt?
Zu sehen ist ein rundes Schild mit einem roten Kreis. Das signalisiert in Deutschland grundsätzlich ein Verbot oder eine Einschränkung. Das Missachten der geltenden Regel ist daher meist an eine Strafe gebunden. Vorab: Verhält man sich hier falsch, drohen mindestens 70 Euro Bußgeld, geht dabei ganz viel schief, sind es über 300 Euro und ein Fahrverbot.
In dem roten Kreis ist ein rotes Auto zu sehen. Daneben, getrennt durch einen Strich, ein schwarzes Fahrrad sowie ein Kraftrad. Das rote Auto deutet darauf hin, dass das Verbot, oder die Einschränkung, den Autofahrer betrifft.
Bekanntes Verkehrsschild, aber anderes Motiv
Das Schema des Schilds kennt man auch als älterer Fahrer, denn das gibt es auch mit zwei Autos, einem roten, und einem schwarzen. Oder einem roten Lkw und einem schwarzen Auto. Es handelt sich hier um ein Überholverbot.
Verkehrszeichen 277.1 bezieht sich speziell auf Zweiräder. Es weist ein „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ aus. Vereinfacht: Lkw, Pkw oder Motorradgespanne dürfen nach diesem Schild Roller, Motorräder oder Fahrräder nicht mehr überholen.
Zu finden sind die Schilder dort, wo der Schutz von Zweirädern, deren Fahrer bei Unfällen naturgemäß meist das Nachsehen haben, besonders wichtig ist. Etwa an unübersichtlichen Stellen, Unterführungen oder in Kurven.
Auch wenn es kein Schild gibt, gelten für das Überholen von Zweirädern Regeln: Der Mindestabstand muss innerorts 1,5 Meter, außerorts 2 Meter betragen.