Das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UN-Wirtschaftskommission (UNECE) beschloss am Mittwoch in Genf, dass die Höchstgeschwindigkeit beim autonomen Fahren in bestimmten Verkehrssituationen von 60 auf 130 km/h angehoben wird. Die Entscheidung erlaubt auch den Spurwechsel.
Sie hatte sich Anfang Juni angebahnt, als eine Arbeitsgruppe grünes Licht gab. Die Regel kann im Januar nächsten Jahres in Kraft treten, teilte die UNECE mit. Nach ihren Angaben hat die EU die Umsetzung bereits angekündigt. Dafür müssen nationale Bestimmungen angepasst werden.
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Autonomes Fahren in Deutschland beschränkt erlaubt
Bislang ist automatisiertes Fahren in Deutschland auf bestimmte Verkehrssituationen auf der Autobahn beschränkt, etwa bei Staus. Bei kritischen Situationen wie Tunneln oder bei der Gefahr von Glatteis, die Autos automatisch durch Kameras und Sensoren erfassen, müssen Fahrer alarmiert und das autonome Fahren ausgesetzt werden. Mercedes bietet als erster deutscher Hersteller ein Fahrzeug mit entsprechendem Bordcomputer an. In den USA erlauben Bundesstaaten wie Kalifornien und Arizona auch den Betrieb autonomer Fahrzeuge im allgemeinen Straßenverkehr, etwa als kommerzielle Robotaxi-Dienste.