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Führerschein-Umtausch Diese Fristen gelten: Wer jetzt einen neuen Führerschein beantragen sollte

Ein alter und ein neuer Führerschein liegen gestapelt übereinander
Millionen von Führerscheinen müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.
© Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa
In Deutschland müssen nach und nach Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Sie sollen fälschungssicher und in einer gemeinsamen Datenbank erfasst werden. Der Umtausch soll nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum gestaffelt ablaufen. 

Dieser Beitrag erschien zuerst bei RTL.de 

Ein Ablaufdatum hatten bisher nur Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt wurden, doch das soll sich nun nach und nach ändern. Der Führerschein-Umtausch ist ein Mammutprojekt: Betroffen sind die Besitzer von rund 15 Millionen bis 1998 ausgestellten Papierführerscheinen und etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheinen, die von 1999 bis 19. Januar 2013 ausgegeben wurden. Der zeitliche Stufenplan wurde vom Verkehrsausschuss vorgeschlagen und im Bundesrat beschlossen. Betroffen sind dabei nicht nur Auto-Führerscheine, sondern die Lappen aller Klassen.

Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit verliert, nicht aber, dass der Halter damit seine Fahrerlaubnis verliert. Der ADAC rät auf Anfrage von RTL: "Generell raten wir allen, die den Führerschein jetzt umtauschen müssen, sich zeitnah um einen Termin zu kümmern. Auch wenn dieser dann schon weiter im Jahr liegt."

Die ersten Personen, die das betraf, besaßen einen Papier-Führerschein und wurden 1953 bis 1958 geboren. Sie mussten – nachdem die Frist bereits verlängert wurde – ihren Führerschein bis zum 19. Juli 2022 umgetauscht haben.

Jetzt, das heißt bis zum 19. Januar 2023, sind die Personen dran, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden.

Das sollten Autofahrer wissen

Seit dem Jahr 2013 gilt bereits die Regel, dass neu ausgestellte Führerscheine nur noch eine begrenzte Gültigkeit von 15 Jahren besitzen. Die ältere Generation wurde im Rahmen dieser Neuregelung bislang lediglich dazu verpflichtet, ihren Lappen bis zum Jahr 2033 umzutauschen. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind die Fristen zum Führerscheinumtausch wie folgt.

Abhängig vom Geburtsjahrgang müssen Papier-Führerscheine zwischen dem 19. Januar 2022 und dem 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Geburtsjahr des FührerscheininhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Abhängig vom Ausstellungsjahr müssen Führerscheine in Kartenform, die ab 1999 ausgestellt wurden, zwischen dem 19. Januar 2026 und dem 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

Das müssen Sie beachten

Grund für das vorgezogene Verfallsdatum der Führerscheine soll eine Entlastung der Behörden sein, damit diese die Vielzahl der künftigen Anträge bewältigen können. So soll sichergestellt werden, dass der Umtausch ohne längere Wartezeiten erfolgen kann, denn der Antrag auf den Umtausch kann nur persönlich gestellt werden. Zuständig ist hier die Führerscheinbehörde des jeweiligen Wohnsitzes, der Umtausch soll 25 Euro kosten. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.

Wird der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht und man mit einem abgelaufenen Lappen erwischt, muss man zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen.

RTL.de

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