Die Parkplatzsuche ist in vielen (Groß-)Städten ein schwieriges Unterfangen: Die meisten Autos werden den größten Teil des Tages nicht bewegt und blockieren den ohnehin knappen Raum. Autofahrer:innen haben dafür ihre eigenen Tricks entwickelt, wie zum Beispiel das aufgesetzte Parken. Dabei steht das Fahrzeug mit einer Seite auf dem Gehweg. Eigentlich ist das nicht erlaubt, dennoch wird es oft so praktiziert und geduldet.
Das könnte sich nun aber ändern. Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem Urteil den Anwohner:innen von drei zentral gelegenen Bremer Straßen Recht gegeben, die gegen diese Form des Parkens geklagt hatten. Das Gericht verpflichtete die Verkehrsbehörde dazu, erneut einen Antrag der Kläger:innen zu prüfen, den die Behörde 2019 abgelehnt hatte. Daran hatten die Anwohner:innen gefordert, dass die Verkehrsbehörde "geeignete und wirksame Maßnahmen gegen das regelmäßige Gehwegparken" ergreifen solle, wie es in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts heißt.
Bremen: Behörde muss gegen aufgesetztes Parken vorgehen
Nach Auffassung des Gerichts behindert das Gehwegparken den Fußgängerverkehr erheblich, besonders mit Hinblick auf die ohnehin schmalen Gehwege. Da die Verstöße oft und dauerhaft vorkämen, seien die Anwohner:innen in ihrem Recht eingeschränkt, die Wege zu ihren Häusern zu benutzen. Der Verkehrsbehörde stünden dabei durchaus andere Mittel zur Verfügung als das bloße Aufstellen von Schildern – zum Beispiel das Abschleppen der geparkten Autos. Ein "Gewohnheitsrecht" der Autofahrer:innen wollte das Gericht nicht anerkennen.

Die Verkehrsbehörde hatte zunächst auf die Zuständigkeit von Polizei und Ordnungsamt verwiesen. Doch da das Verbot des aufgesetzten Parks aus der Straßenverkehrsordnung hervorgeht, richteten die betroffenen Bremer:innen ihre Klage gegen die Verkehrssenatorin. Diese muss sich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts nun dem Problem annehmen.
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Schwierige Parkplatzsituation
Laut Carsten Bauer, Sprecher des Verwaltungsgerichts, wurde das Problem erstmals überhaupt in der Rechtsprechung diskutiert. Zunächst einmal bezieht sich das Urteil lediglich auf die drei Straßen in Bremen, deren Anwohner:innen geklagt hatten. Dennoch könnte die Entscheidung eine große Tragweite entwickeln: Die Verkehrsbehörde schätzt laut "Weser-Kurier", dass etwa 50.000 Fahrzeuge in Bremen aufgesetzt – und damit ordnungswidrig – geparkt werden.
Bisher wurde das mehr oder minder geduldet. Sollte die Ordnungswidrigkeit nun stärker verfolgt werden, würde das wohl zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin schon schwierigen Parkplatzsituation in der Hansestadt führen. Zunächst aber hat die Verkehrssenatorin in Bremen Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt.
Quellen: Verwaltungsgericht Bremen / "taz" / "Weser-Kurier"