Neupreisentschädigung
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl bekommen Sie den Neupreis des Fahrzeuges, unabhängig vom jeweiligen Zeitwert, von der Kfz-Versicherung erstattet. Je nach Versicherung unterscheidet sich der Zeitraum allerdings, er kann von drei bis zu 24 Monaten dauern. Die Entschädigung nach Zeitwert ist wegen des hohen Wertverlustes junger Wagen meist unbefriedigend. Eine Neupreisentschädigung für ein 24 Monate altes Fahrzeug ist dagegen ein gutes Geschäft. Für Käufer von Gebrauchtwagen gibt es eine vergleichbare Kaufwertentschädigung.
Werkstattbindung
Versicherungen bieten günstigere Tarife, wenn sich der Kunde verpflichtet, im Schadenfall nur die festgelegten Partnerwerkstätten zu nutzen. Bei dieser Klausel gibt es meist eine Reihe von "Goodies", wie einen Hol- und Bringservice oder einen kostenfreien Ersatzwagen. Trotzdem Vorsicht bei der Werkstattbindung, wenn Sie einen Neuwagen fahren. Hier kann die Herstellergarantie an eine Vertragswerkstatt gebunden sein. Auch ein Leasingvertrag wird den Kunden auf die Vertragswerkstatt verpflichten. Wer eine andere Werkstatt aufsucht, wird bei seinem Vertragshändler keine Kulanz erwarten können. Auch beim Weiterverkauf hochwertiger Wagen erwarten Käufer, dass alle Reparaturen in einer Vertragswerkstatt vorgenommen wurden. Nachfragen lohnt sich immer, es kann durchaus sein, dass die Partnerwerkstatt der Versicherung der eigene Vertragshändler ist
Mallorcapolice
Sie ist interessant bei der Anmietung von Leihwagen im Ausland, weil sie den dortigen Versicherungsschutz auf das deutsche Niveau anhebt. Eigentlich handelt es sich um eine Zusatzversicherung, einige Versicherungen bieten die Leistungen der Police in einem bestimmten Umfang in der Kfz-Haftpflicht mit an. Wichtig ist ein Blick in den genauen Umfang der Versicherung, denn die Mallorcapolice gilt nicht in jedem Land
Rabattretter
Der sogenannte Rabattretter ist eine Art jährlicher Freischuss. Der Versicherte kann sich einen Unfall im Jahr erlauben, ohne dass er in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Der Rabattretter ist aber nicht billig, er lohnt sich vor allem für Personen, die sehr günstig eingestuft sind. Interessant ist er auch, wenn der Halter das Vertrauen die bisherige, tadellose Fahrweise verliert. Etwa dann, wenn ältere Verkehrsteilnehmern Unsicherheiten beim Parken bemerken. Interessant ist der Rabattretter auch, wenn der versicherte Wagen von einem Fahranfänger mit benutzt wird.
Wildschäden
In ländlichen Gebieten kommt es oft zu Unfällen mit Tieren. Der reine Wildschaden beschränkt den Versicherungsschutz auf Unfälle mit sogenannten Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Unfälle mit streunenden Haustieren oder Vögeln sind nicht abgedeckt. Andere Versicherungen erweitern den Schutz auf Unfälle mit allen Tieren
Marderbiss
Kaskoversicherungen tragen die Kosten für einen Marderbiss, aber nicht unbedingt die Folgeschäden, die durch den Marderbiss entstehen. Dann bekommt der Geschädigte zwar den zerbissenen Schlauch in Höhe von 100 Euro ersetzt, bleibt aber auf den Kosten eines Folgeschadens an Motor oder Turbolader sitzen. Einige Versicherungen übernehmen diese Kosten. Achten Sie darauf, ob die Schadenshöhe limitiert ist. Für 1000 Euro bekommen Sie keinen neuen Motor eingebaut
Grobe Fahrlässigkeit
In den normalen Versicherungsbestimmungen muss der Versicherte mit Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit rechnen. Dabei kann jeder Fahrer schnell in eine solche Situation kommen. In folgenden Situationen muss man sich den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen, sollet es zu einem Unfall kommen: Der Wagen weist abgefahrene Reifen oder vergleichbare Defekte auf. Der Fahrer hebt während der Fahrt etwas vom Boden auf oder wühlt in einer Handtasche. Der Fahrer zieht seine Jacke während der Fahrt aus.
Man kann mit seiner Versicherung vertraglich vereinbaren, dass diese auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit" verzichtet. Probleme mit dem Versicherungsschutz gibt es dann nur noch in extremen Fällen wie Trunkenheit, illegalen Rennen oder bei der Benutzung des Autos als Waffe
GAP Deckung für Leasingfahrzeuge
Mit einem Kfz-Leasingvertrag erwirbt der Kunde die Nutzung eines Fahrzeuges. Eigentümer bleibt der Leasinggeber. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl entschädigt die Versicherung meist nur den Wiederbeschaffungswert des Wagens. Der Leasingnehmer haftet jedoch für die Restsumme aus dem Leasingvertrag, die deutlich höher sein kann. Diese Lücke lässt sich mit der GAP-Versicherung schließen. Eine Versicherung mit Neupreisentschädigung senkt das Risiko. Der tatsächliche Bedarf lässt sich nur im Einzelfall abschätzen