Am 1. Mai können viele Verkehrssünder aufatmen. Etwa 141.000 Autofahrer verlieren dann ihre Punkte in Flensburg. Mit der Änderung des Verkehrssündenregisters wird ihr Register gelöscht, weil diese Verkehrsverstöße nach dem neuen System nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Grundsätzlich gibt es nur noch Punkte für Vergehen, die die Sicherheit gefährden. Ein Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw oder das Befahren von Umweltzonen ohne gültige Plakette wird nur noch mit Bußgeldern bestraft.
Gut an der Reform ist es, den Führerscheinentzug nur noch für Gefährdungen anzudrohen, ebenfalls zu begrüßen ist die deutlich einfachere Verjährung. Die meisten Punkte verfallen nach zweieinhalb Jahren, egal was in der Zwischenzeit passiert. Bisher konnten neue Vergehen die Verjährung alter Punkte verhindern.
Die Punkte verschwinden schneller, dennoch sollten Autofahrer nicht gleich jubeln. Vor dem Stichtag wurde der Führerschein erst bei 18 Punkten eingezogen, nun müssen Verkehrssünder ihren Führerschein schon ab 8 Punkten abgeben. Zwar wurde auch die Punktanzahl für die Verstöße angepasst, insgesamt kann man aber schneller seinen Führerschein verlieren.
Schwieriger wird es, Punkte abzubauen, indem man Schulungen besucht. Bislang konnten bis zu vier Punkte so verschwinden, nun wird das Punktekoten nur noch um einen Punkt reduziert.
Wieviele Punkte gibt es für was?
Tempo
Wenn Autofahrer zwischen 21 und 25 Kilometer pro Stunde zu schnell fahren, riskieren sie wie bisher einen Punkt in Flensburg. Wer noch schneller ist, muss mit 2 Punkten statt bisher 3 bis 4 rechnen. 1 Punkt (bisher 3) gibt es, wenn die Geschwindigkeit nicht den Sicht-und Wetterverhältnissen - zum Beispiel bei Nebel und Glatteis - angepasst ist.
Ampel
Fährt ein Autofahrer trotz roter Ampel weiter, kann ihn das mindestens 1 Punkt (bisher 3) einbringen. Leuchtet die Ampel schon länger als eine Sekunde rot oder es kommt zu einer gefährlichen Situation, bringt das 2 (bisher 4) Punkte. Radfahrer, die eine rote Ampel missachten, können 1 Punkt erhalten.
Handy am Steuer
Das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung kann wie bisher mit 1 Punkt geahndet werden. Das Bußgeld steigt aber von 40 auf 60 Euro.
Überholen
Wer ein Überholverbot missachtet oder beim Überholen andere gefährdet, konnte bisher bis zu 4 Punkte erhalten. Jetzt sind es 1 bis 2 Punkte. Wer mit einem Lastwagen über 7,5 Tonnen überholt, obwohl die Sicht wegen Nebels, Schneefalls oder Regens weniger als 50 Meter beträgt, muss mit 2 statt bisher 4 Punkten rechnen.
Das sind nur einige Beispiele, aber man erkennt, wohin die Reise geht. Für jemand, der es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht allzu genau nimmt, bleibt die Lage entspannt. In 2,5 Jahren kann er sich immerhin acht Verstöße leisten. Wenn man richtig rast, sind es immerhin noch vier Verstöße.
Da kaum ein Verstoß erfasst wird, kann man kaum von allzu großer Strenge sprechen. Um den Führerschein zu verlieren, muss man entweder chronisch die Regeln missachten oder sich massive Vergehen wie Rasen unter Alkoholeinfluss leisten.