Wer nach einem Unfall mit einem Mietwagen nicht die Polizei einschaltet, muss unter Umständen den Schaden am Fahrzeug allein tragen. Das geht aus einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Nach dem Richterspruch ist eine Klausel im "Kleingedruckten" von Mietwagen-Unternehmen zulässig, dass der Mieter allein haftet, wenn er die Polizei nicht hinzuzieht.
Zahlungsklage eines Mietwagen-Unternehmens
Das Gericht gab mit seinem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil der Zahlungsklage eines Mietwagen- Unternehmens gegen einen Kunden statt. Der Kunde war mit einem gemieteten Lastwagen unter einer zu kleinen Brücke durchgefahren. Dabei wurde der Aufbau des Wagens beschädigt.
Kunde lehnte Haftung ab
Unter Hinweis darauf, dass er für fahrlässig verursachte Schäden nicht einstehen müsste, lehnte er eine Haftung ab. Das Unternehmen hielt ihm dagegen grobe Fahrlässigkeit vor. Das OLG ließ diese Frage offen und verwies stattdessen darauf, dass der Kunde sich nicht an die so genannte Polizeiklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehalten habe.