
Wer trinkt, verliert den Versicherungsschutz
Stimmt auch nicht. Unfallgegner werden von der Haftpflicht immer entschädigt. Aber selbst wer betrunken sein Auto an die Wand fährt, kann den Schaden von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen. Nämlich dann, wenn auch Schäden abgedeckt sind, die in Folge grober Fahrlässigkeit entstehen. Diese Klausel empfiehlt sich nicht nur für Trinker, sie greift auch, wenn ein Unfall verschuldet wird, weil in der Handtasche gekramt oder mit dem Handy hantiert wurde.
Stimmt auch nicht. Unfallgegner werden von der Haftpflicht immer entschädigt. Aber selbst wer betrunken sein Auto an die Wand fährt, kann den Schaden von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen. Nämlich dann, wenn auch Schäden abgedeckt sind, die in Folge grober Fahrlässigkeit entstehen. Diese Klausel empfiehlt sich nicht nur für Trinker, sie greift auch, wenn ein Unfall verschuldet wird, weil in der Handtasche gekramt oder mit dem Handy hantiert wurde.
© Ugurhan / Getty Images